Artikel für Newsletter allgemein

Die BAU München sieht sich als Weltleitmesse und internationalen Treffpunkt für alle, die am Planen, Bauen und Gestalten von Gebäuden beteiligt sind. Die Hallenflächen sind gut belegt, auch wenn einige wichtige Aussteller der Vorjahre fehlen. Dies gilt für wichtige Aussteller aus dem Türen- und Fußbodenbereich, aber auch von Baustoffhändlern wird berichtet, dass wichtige Bauzulieferer fehlen. In der Fußbodenhalle sind eine Reihe asiatischer, insbesondere chinesischer Hersteller vertreten.
Novellierte Bauprodukten-Verordnung kommt

Am 18.12.2024 wurde die Novelle der Bauprodukten-Verordnung als Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht. Die Verordnung trat am 7.1.2025 in Kraft und wird bis auf einzelne Absätze zum 8.1.2026 gültig.

Wie Sie aus unseren Newslettern und den einschlägigen Branchenmedien bereits wissen, sind bei der EU-Kommission zwei Antidumpingverfahren anhängig. Hierbei wird untersucht, ob im Produktionsland der zu untersuchenden Produkte Subventionierung in einem Maß stattfindet, dass die Produkte zu Dumpingpreisen auf den europäischen Markt kommen und dadurch die hiesige Industrie schädigen.
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