Endlich FLEGT-Ware auch aus Ghana: EUTR-Compliance und EUDR-Vereinfachung
In zurückliegenden Newsletterausgaben hatten wir bereits darüber berichtet: Nach 16 Jahren Zusammenarbeit zwischen der EU und Ghana hat das Land im Westen Afrikas die Verhandlungen über ein FLEGT-Abkommen erfolgreich abgeschlossen. Am Ende dieses Prozesses steht eine Lizenz, die die legale Herkunft jeglicher Holzexporte bestätigt.
Dieser Erfolg ist das Ergebnis von Reformen, Zusammenarbeit und Investitionen, an dessen Ende ein System steht, das die Legalität des Holzeinschlags und der nachfolgenden inländischen Lieferkette attestiert. Der offizielle Start am 18. August in Accra folgt auf die kürzlich erfolgte Verabschiedung von 131 Holznutzungsverträgen durch das ghanaische Parlament, dem letzten regulatorischen Schritt, der das Inkrafttreten des Systems ermöglicht.
Die FLEGT-Lizenz bescheinigt, dass exportiertes Holz in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen legal geschlagen und verarbeitet wurde. Für europäische Käufer entsprechen diese Produkte automatisch der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), was den Marktzugang erleichtert, die Rechtssicherheit bei Transaktionen erhöht und das mit illegalem Einschlag und Handel verbundene Risiko beseitigt.
Mehr als 350 Akteure im ghanaischen Holzsektor wurden, bereits im Lizenzierungsprozess geschult, um reibungslose und zuverlässige Transaktionen zu gewährleisten. Dieser Fortschritt positioniert das Land auch als wichtigen Akteur bei der Erfüllung neuer internationaler Anforderungen, darunter die Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) und globale Klimaschutzverpflichtungen.
Für die EUDR sind FLEGT-Zertifikate zwar keine green lane mehr wie noch im Rahmen der EUTR; die Legalitätsaspekte hingegen aus der EUDR werden mit den lizensierten Lieferungen vollständig erfüllt.
Für Importeure ist nun wichtig, Lieferungen ohne Lizenz nicht mehr zu verladen, weil diese nach dem Startschuss zur Europäischen elektronischen Verarbeitung der Lizenzen ankommen würden und dann nicht freigegeben werden könnten. Das Datum hierzu ist der 08. Oktober 2025. Insofern ist es ab jetzt wichtig, gegenüber ghanaischen Exporteuren auf die Notwendigkeit der Verladung mit Lizenz zu bestehen. (nop)
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