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Neue norwegische Einfuhrvorschriften für Pflanzenerzeugnisse über Deutschland ab Mai 2026
Die norwegische Pflanzengesundheitsbehörde hat darüber informiert, dass Pflanzenerzeugnisse mit Ursprung in anderen EU-Staaten als Deutschland, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden sollen, ab dem 01.05.2026 von einem Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland sowie einem Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr begleitet werden müssen.
Die Nachricht, dass mittelständische Betriebe möglicherweise künftig benachteiligt werden, wenn es um die Berücksichtigung von Aufträgen durch die Bundeswehr geht, sorgte in einigen Unternehmen für Kopfschütteln. Der GD Holz nahm dies zum Anlass, um sich direkt an Bundesverteidigungsminister Pistorius zu wenden und auf eine mögliche Benachteiligung des Mittelstands im Rahmen der Neufassung des Bundeswehr Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) hinzuweisen, die im Februar 2026 in Kraft trat.
EU-Mercosur Handelsabkommen
Kürzlich teilte die EU-Kommission mit, dass das Mercosur-Interimshandelsabkommen (iTA) ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden kann. Ab diesem Zeitpunkt gilt es zwischen der EU und allen Mercosur-Staaten, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU mitgeteilt haben. Mittlerweile ist dies bei allen vier Staaten der Fall – zuletzt Paraguay Ende April.
GD Holz: Reformvorschläge der Bundesregierung greifen zu kurz – Betriebe ziehen kaum Nutzen daraus
Die zu Beginn der Woche von der Bundesregierung vorgestellten Reformvorschläge reichen aus Sicht des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel (GD Holz) nicht aus, um die angespannte wirtschaftliche Lage mittelständischer Unternehmen spürbar zu
verbessern.
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