Artikel für Newsletter allgemein

Nach den Ergebnissen des monatlichen GD Holz Betriebsvergleiches erreichen die Unternehmen im Gesamtdurchschnitt kumuliert für die ersten 11 Monate des vergangenen Jahres ein Umsatzplus von 18,8 %. Topsortimente sind Schnittholz mit plus 31 %, Hobelwaren mit plus 27 % und Holzwerkstoffe mit plus 26 %.
Bereits seit 2013 verfügt der GD Holz über eine Compliance Kartellrecht. Diese dient der Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften im Verband und sorgt im Rahmen der GD Holz Aktivitäten und Veranstaltungen für wettbewerbskonformes Verhalten der Mitgliedsunternehmen.

Die 'Tegernseer Gebräuche‘ werden neu festgestellt. Nachdem die Überarbeitungen von Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen sind, wird noch Anhang A ,Güteklassen für Nadelschnittholz‘ überarbeitet. Zum ,Rauspund‘ haben wir eine Umfrage gestartet, um die handelsübliche Qualität festzustellen. Machen Sie mit?
Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut daraufhin, dass Firmen/Geschäftsführer sich jährlich die Führerscheine der LKW-Fahrer als auch der Außendienstmitarbeiter zeigen lassen müssen, um zu kontrollieren, ob noch eine Fahrtüchtigkeit bzw. Fahrerlaubnis vorliegt. Sinnvoll ist es, eine Kopie mit Datum anzufertigen und diese in der Personalakte abzulegen.
Jeder hat sein Drama

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich gebe es zu, ich tue mich gerade schwer, einen gut formulierten Text zur aktuellen Gesamtsituation zu schreiben. Aber als Vorsitzender sollte man sich wohl nicht verstecken, sondern klar Stellung beziehen, auch und gerade, wenn es nicht so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheint.
dialoGDigital: Änderungen im Reklamationsrecht ab dem 01.01.2022– was kommt auf die Branche zu?

Melden Sie sich bereits heute zu der für unsere Mitgliedsunternehmen kostenfreien Veranstaltung von dialoGDigital am 18.01.2022 in der Zeit von 16:00 – 16:45 an. Wir informieren Sie zu den Änderungen im Reklamationsrecht und dem neuen Sachmangelbegriff 2022.
BGA informiert: Das Vereinigte Königreich gilt seit dem 20.12.21 als Virusvariantengebiet

Unser Spitzenverband, der BGA, hat eine Information des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr weitergeleitet, nach der ab dem 20.12.2021 das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie alle Kanalinseln und alle britischen Überseegebiete zum Virusvariantengebiet zählen.