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Vergangene Woche haben wir für den B2B Bereich eine Preisanpassungsklausel zur Verfügung gestellt, die nachträgliche Anpassungen bei Rohstoffpreiserhöhungen ermöglichen. Leider schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass gegenüber dem Endverbraucher Klauseln schlicht verboten sind, die die Preise innerhalb der nächsten vier Monate nach Vertragsschluss erhöhen wollen.

Am vergangenen Freitag hat sich der Bundesrat im ersten Durchgang mit dem Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz befasst. Er folgte der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und erhob keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf. Am 17. Mai 2021 findet die öffentliche Anhörung statt.
Höherer Importzoll auf Dielen aus Ipé

In einer gegen den belgischen Staat eingeleiteten Klage wurde kürzlich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen den klagenden Importeur getroffen. Der strittige Fall drehte sich um die zolltarifliche Einreihung von Dielen aus Ipé und die Frage, wie hoch die Einfuhrzölle beim Import aus nicht-EU Ländern ausfallen. Diese gehen mit der Zolltarifnummer einher.
Preisanpassungsklausel für den Holzhandel

Aktuell ändern sich die Preise im Holzhandel rasant und stets steigend. Oft verlangen Lieferanten, dass nach dem Vertragsabschluss bei der Lieferung teurere Preise als eigentlich vereinbart gezahlt werden. Um sich darauf vertraglich berufen zu können, sind auf den Begleitdokumenten oftmals 'Preisanpassungsklauseln' vermerkt.

Der Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes wird im Bundestag kontrovers diskutiert, dazu haben viele Aufrufe aus den Unternehmen an ihre Abgeordneten gesorgt. Vor dem Hintergrund, dass das Sorgfaltspflichtengesetz am Freitag, den 07. Mai 2021, auf der Tagesordnung des Bundesrats steht, ist es weiter wichtig ist, am Ball zu bleiben.

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Landgerichtes Hamburg vom 27.04.2021 gegen das Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Das Unternehmen will gegen die Entscheidung Revision einlegen. Der Austritt aus dem Verband erfolgt auf eigenen Wunsch, am 04.05.2021 hat eine außerordentliche Vorstandssitzung des GD Holz zu diesem Thema stattgefunden. (gb)
Aus Mitgliedskreisen wird berichtet, dass einige Händler im Onlineshop Preise stehen lassen, obwohl die Ware nicht mehr verfügbar ist. Dort steht dann der Hinweis, dass die Ware innerhalb der nächsten Wochen wieder verfügbar sein wird.

Im Rahmen der digitalen Jahresversammlung des GD Holz Fachbereiches Außenhandel wurde ein neuer Vorsitzender für den Fachbereich gewählt. Neuer Vorsitzender ist Jürgen Sudeck, Firma Sudeck & Co. GmbH, der seinen Vorgänger Stefan Bührich, Firma WOB Timber GmbH, nach sieben Jahren im Vorsitz abgelöst hat.

Der Betriebsvergleich ist für viele Holzhändler ein wichtiger Indikator für die monatliche Betriebsentwicklung. Für eine gute Betriebsführung ist der Vergleich der Sortimente mit den eigenen Ergebnissen unumgänglich. Wie sagte es mal der Sparkassenpräsident: 'Wer keine Benchmark-Zahlen seiner Berufssparte hat, kann seine Firma unmöglich im Griff haben'.