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Der GD Holz hat mit dem Ausbildungsportal ein neues Rahmenabkommen ausgehandelt. Ab 01.05. können Sie durch die Zusammenarbeit mit www.ausbildung.de für nur 130 Euro (netto) pro Stellenausschreibung kostengünstig Azubi-Recruiting betreiben!
Hinter Ausbildung.de steht die TERRITORY EMBRACE GmbH, die das reichweitenstärkste Ausbildungsportal in Deutschland mit über 3 Mio. Besuchern pro Monat betreibt.
Absatz von Parkett 2021 nur leicht gestiegen
Wie der Verband der deutschen Parkettindustrie e. V. (vdp) mitteilt, hat der Parkettabsatz der Mitgliedsunternehmen im Jahr 2021 um 0,4 % gegenüber 2020 zugelegt und lag somit insgesamt bei rund 8,7 Mio. m².
Vorbereitungen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes laufen auf Hochtouren
Zum 01.01.2023 wird das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft treten. Zunächst gilt es unmittelbar nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Es ist aber davon auszugehen, dass die gesamte Lieferkette betroffen sein wird. Kontrollbehörde ist das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Nächstes Bundesland kippt Anhang der MVV TB
Nach dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof die im Anhang 8 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
(MVV TB) festgelegten zusätzlichen Anforderungen an VOC-Emissionen aus OSB und Spanplatten für unzulässig erklärt.
Steuerentlastungsgesetz 2022
Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden. Zur Entlastung sollen zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben werden.
Das 5. Sanktionspaket wurde am 8.4. im Amtsblatt der EU-Kommission veröffentlicht und beinhaltet auch das Verbot des Imports von Holz aus Russland - betroffen sind wichtige Produkte wie Nadelschnittholz, Sperrholz und andere. Für bereits vor Inkrafttreten der Sanktionen unter Vertrag stehende Lieferungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 7. Juli. Dies wird aber erheblich dadurch erschwert, dass russische und belarussische Speditionen nicht mehr im Binnenmarkt tätig werden dürfen.
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