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In diesem Jahr ist die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Die Richtlinie fordert Unternehmen auf, Informationen zu Umwelt, Sozialem und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Jahresabschlüssen aufzunehmen.

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Im zweiten Jahr in Folge war der GD Holz als Aussteller auf der Eastwood in Leipzig, die ihrem Ruf als erfolgreiche Regionalmesse rund um das Thema Holzbau wieder gerecht wurde. Bei früh ausgebuchten Ausstellerplätzen trafen sich rund 200 Gäste, um sich über die Möglichkeiten und Verfügbarkeiten im Holzbau zu informieren.

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

Das können Sie sich kleben!

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Bereits über 800 Holzhändler/Azubis/Mitarbeiter*innen im Holzhandel nutzen das System und sind begeistert.

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Um die Unternehmen bestmöglich dabei zu unterstützen, z. B. über gezielte Migrationsabkommen mit ausgewählten Drittstaaten, ist die Bundesregierung auf Informationen zur Investitionsbereitschaft, zu Bedarfen und Anforderungen der deutschen Unternehmen hinsichtlich der Fachkräfteanwerbung angewiesen.

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Den GD Holz erreichen nach wie vor Schilderungen von Mitgliedsunternehmen über Angebote, die es bei Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus nicht geben dürfte.

Branchentag 2019 Ausstellung 141

Sie möchten zum 17. Branchentag Holz nach Köln kommen, haben es aber bisher nicht geschafft, Ihr Ticket zum Frühbucherpreis zu buchen? Kein Problem, denn als GD Holz-Mitglied profitieren Sie dauerhaft vom vergünstigten Ticketpreis.

Bauprodukte werden durch verschiedene Rechtsvorschriften reguliert und benötigen im Normalfall bauaufsichtliche Zulassungen oder eine CE-Kennzeichnung. Hintergrund sind die Vorgaben der EU-Bauprodukten-Verordnung, der Bauordnungen von Bund und Ländern und technische Baubestimmungen (VVTB) der Länder. Doch wann genau greifen die Vorgaben?

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Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) beschlossen. In einigen Punkten unterscheidet es sich wesentlich vom ursprünglichen Entwurf. Das sogenannte Heizungsgesetz muss noch den Bundesrat am 29.09.2023 passieren und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.