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07.01.2026rss_feed

Neue Formaldehyd-Regelung der EU-Kommission – Übergangsfrist endet im August 2026

Der deutsche Alleingang zu den Vorgaben für Formaldehyd-Emissionen aus Holzwerkstoffen hatte für Unruhe auf dem Markt gesorgt. Jetzt zieht Europa nach. Neue Grenzwerte für Holzwerkstoffe müssen ab August 2026 eingehalten werden.


Am 14. Juli 2023 hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1464 verabschiedet (wir berichteten, siehe Artikel im Anhang), mit der erstmals ein eigenständiger Grenzwert für Formaldehyd-Emissionen europaweit festgelegt wird.

Mit der am 17. Juli 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird der Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 in Bezug auf Formaldehyd geändert.

Für Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Produkte gilt künftig ein Prüfkammer-Grenzwert von 0,062mg/m³ bzw. 0,05 ppm gelten (E 0,5). Dieser Grenzwert entspricht der Hälfte der in mehreren europäischen Ländern bereits seit längerer Zeit vorgeschriebenen Emissionsklasse E1, bei der die Emissionen unter 0,124 mg/m³ bzw. 0,1 ppm bleiben müssen. Deutschland hat in einem europäischen Alleingang bereits 2020 den Grenzwert E 0,5 eingeführt. Für andere Produkte wie zum Beispiel Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte beträgt der neue Grenzwert 0,08 mg/m³.


Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und den vorgeschriebenen Übergangsfristen wurde auch der Starttermin für die neuen Grenzwerte festgelegt. Die Verordnung trat am 6. August 2023 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt läuft eine Übergangsfrist von 36 Monaten für Holzwerkstoffprodukte und alle anderen Produkte, welche im August 2026 endet! Damit müssen die neuen Grenzwerte für Holzwerkstoffe, daraus hergestellte Produkte und alle anderen Produkte ab dem 6. August 2026 eingehalten werden.

Der von der EU-Kommission unterbreitete Vorschlag für eine Neuregelung der Formaldehyd-Emissionsgrenzwerte wurde aus den bereits im Jahresverlauf 2020 abgegebenen Stellungnahmen der Europäischen Chemikalienbehörde (European Chemical Agency, ECHA) sowie der zur ECHA gehörenden Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozio-ökonomische Analyse (SEAC) abgeleitet. Der Ausschuss der ECHA-Mitgliedsstaaten (Member States Committee, MSC) hat diesem Vorschlag in einer vom 23. Januar bis 10. Februar 2023 über ein schriftliches Verfahren durchgeführten Konsultation zugestimmt. (zel)



Foto: © Kadmy - iStock.com

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