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18.07.2023rss_feed

Neue Formaldehydregelung für Europa: In Deutschland gültige Klasse E0,5 gilt künftig europaweit

Der deutsche Alleingang zu den Vorgaben für Formaldehyd-Emissionen aus Holzwerkstoffen hatte für Unruhe auf dem Markt gesorgt. Jetzt zieht Europa nach.


EU verschärft Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd

Die EU-Kommission hat Vorschriften angenommen, mit denen neue Grenzwerte für den krebserregenden Stoff Formaldehyd in einer Reihe von Konsumgütern festgelegt werden. Es betrifft u. a. Holzwerkstoffe, Möbel, Bauprodukte und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen.

Die neuen Vorschriften legen einen Grenzwert von 0,062 mg/m3 Formaldehyd in der Innenraumluft für die größten Verursacher fest, z. B. für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis.

Der Vorschlag, der aus den bereits 2020 abgegebenen Stellungnahmen der Europäischen Chemikalienagentur sowie der zur ECHA gehörenden Ausschüsse für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment, RAC) und für sozio-ökonomische Analyse (Committee for Socio-Economic Analysis, SEAC) abgeleitet wurde, sieht einen über eine Prüfkammer ermittelten Grenzwert von 0,062 mg/m³ bzw. 0,05 ppm vor. Dieser Grenzwert entspricht der Hälfte der in mehreren europäischen Ländern bereits seit längerer Zeit vorgeschriebenen Emissionsklasse E1, bei der die Emissionen unter 0,124 mg/m³ bzw. 0,1 ppm bleiben müssen.

Damit wird ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewährleistet und gleichzeitig die sozioökonomische Belastung und der Bedarf an technologischen Änderungen für eine Vielzahl von Industrien und Sektoren begrenzt.

Umsetzungszeitraum für Hersteller

Die Hersteller von Erzeugnissen, in denen Formaldehyd verwendet wird, haben 36 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Damit bleibt den Beteiligten genügend Zeit, um die Beschränkungsvorschriften umzusetzen, einschlägige Analysemethoden zur Prüfung der Formaldehydemissionen zu entwickeln und formaldehydfreie oder formaldehydarme Produkte einzuführen.

Darüber hinaus wird die Europäische Chemikalienagentur – mit Unterstützung der Industrie und von Experten – Leitlinien entwickeln, die eine harmonisierte Umsetzung der Prüfbedingungen für die Messung der Formaldehydemissionen erleichtern.


Formaldehyd

Formaldehyd hat bekanntermaßen krebserregende und erbgutverändernde Eigenschaften und kann als Giftstoff und Hautsensibilisator wirken. Es wird hauptsächlich bei der Herstellung von Harzen, Thermoplasten und anderen Chemikalien verwendet. Diese werden dann in einer Reihe von Konsumgütern und Anwendungen weiterverwendet, z. B. bei der Herstellung von Möbeln und Fußböden auf Holzbasis, die für die Verbraucher die Hauptquelle für Formaldehydemissionen in der Innenraumluft darstellen.

Formaldehyd wird auch in Textil- und Lederprodukten, Fahrzeug- und Flugzeugteilen sowie in Schaumstoffen, Kunststoffen und synthetischen Glasfasern verwendet.

Verbände begrüßen den Vorstoß

Die European Panel Federation (EPF), Brüssel, hatte eine solche Halbierung des E1-Grenzwerts bereits im Frühjahr 2019 vorgeschlagen, war dabei allerdings von einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Holzwerkstoffbranche ausgegangen. Deutschland hatte die E1-Vorgabe in einem Alleingang mit der zum 1. Januar 2020 erfolgten Änderung der Formaldehyd-Prüfmethodik verschärft; seither ist für in Deutschland vermarktete Holzwerkstoffe die Emissionsklasse E05 vorgeschrieben. Die daraus resultierenden länderabhängigen Unterschiede in den Emissionsvorgaben waren in der europäischen Holzwerkstoffindustrie auf starke Kritik gestoßen.

Verschiedene Verbände und Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren immer wieder eine europaweite Harmonisierung der Formaldehydregelungen gefordert. Der italienische Holzwerkstoffhersteller Fantoni S.p.A., Osoppo, hatte wegen der Umstellung der Formaldehyd-Prüfmethodik im Mai 2020 vor dem Verwaltungsgericht Köln sogar eine Klage gegen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eingereicht. Diese Forderungen nach einer Harmonisierung spielten auch für die ECHA eine größere Rolle; mit dem jetzt bestätigten Vorschlag der EU-Kommission soll die Emissionsklasse E05 künftig europaweit gelten.

Auch GD Holz begrüßt diese einheitliche europäische Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes und eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes. (Zel)

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der EU-Kommission, 14.07.2023

 


Foto:  © kadmy-co-istock.com-000016665535

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