Verschiebung und Anpassung der EUDR: aktuelle Gerüchte
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die EUDR zu verschieben. Konkrete Informationen zum Zeitplan oder zu möglichen Änderungen am Verordnungstext gibt es aber nicht. Wir fassen hier die aktuelle Lage zusammen:
Laut dem Holzindustrie-Dachverband CEI-Bois, in dem der GD Holz über die ETTF Mitglied ist, gibt es aktuell folgende Positionen in den EU-Mitgliedstaaten:
- Italien, Polen, Österreich, Rumänien, Tschechien, Ungarn, Bulgarien und Estland fordern eine Wiedereröffnung der EUDR und argumentieren, dass eine sinnvolle Vereinfachung ohne das Wiederaufschnüren der Verordnung nicht erreichbar sei.
- Frankreich unterstützt eine Wiedereröffnung der EUDR nicht, ohne zuvor eine Folgenabschätzung durchzuführen.
- Deutschland: Die Koalitionsregierung ist in mehreren Kernpunkten weitgehend einig: Unterstützung einer Verschiebung der Umsetzung, Förderung von Vereinfachungen und Streben nach mehr regulatorischer Klarheit bei gleichbleibendem Umweltanspruch. Allerdings gibt es interne Unterschiede: Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium fokussieren stärker auf Verwaltungsaufwand, Handelsrisiken und Flexibilität, während das Umweltministerium regulatorische Integrität und Umweltziele priorisiert und eher Instrumente wie Leitlinien oder delegierte Rechtsakte bevorzugt, statt Kernpflichten wieder aufzuschnüren. Für das Landwirtschaftsministerium kann der GD Holz diese Einschätzung bestätigen, dort setzt man sich für die Belange des Holzhandels ein. Das Umweltministerium versuchen wir derzeit von der Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung der EUDR zu überzeugen.
- Die deutlichsten Gegner einer Wiedereröffnung sind Spanien, unterstützt von den Niederlanden, Dänemark und Belgien. Mit den Holzhandelsverbänden dieser Länder steht der GD Holz im engen Austausch, um diese inhaltlich bei Diskussionen mit relevanten Ministerien zu unterstützen.
Bei der Europäischen Kommission ist weiterhin schwer absehbar, welcher finale Ansatz gewählt wird. Sicher scheint, dass die Exekutive durch den Vorschlag einer einjährigen Verschiebung der Umsetzung Zeit gewinnen will.
Wie, wann und in welcher Form die Vereinfachung bekanntgegeben wird, ist weiterhin unklar. Genannt werden zwei gleichermaßen plausible Szenarien:
- Option 1: Die Kommission kündigt zunächst die Verschiebung an, gefolgt von einem separaten Rechtsakt mit den Vereinfachungsmaßnahmen.
- Option 2: Die Kommission bündelt Verschiebung und Vereinfachung in einem Rechtsakt, den Parlament und Rat anschließend als Paket annehmen oder ablehnen sollen.
Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen und werden Sie informieren, sobald es neue Erkenntnisse zu diesem Thema gibt (fk).

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