Verhandlungen zur CSRD und CSDDD
Am 25.05.2025 haben sich die Mitgliedstaaten auf die Vereinfachungen des sog. Omnibus-Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) geeinigt.
Hier eine kurze Übersicht:
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission das sogenannte Omnibus-Paket vorgelegt, das auf eine Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit abzielt.
Am 14. April 2025 verschob der Rat der EU das Inkrafttreten der CSRD-Anforderungen für große Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU, um zwei Jahre.
Im Unterschied zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission vom Februar, der eine Schwelle von 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme vorsah, strebt der Europäische Rat nun eine Anhebung dieser Grenze auf einen Jahresumsatz von 450 Millionen Euro an. Die Schwelle von 1.000 Beschäftigten bleibt hingegen unverändert bestehen.
Auch bei der Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht (CSDDD) wurde die Frist für die Umsetzung sowie der Beginn der ersten Anwendungsphase für besonders große Unternehmen um ein Jahr verschoben. Darüber hinaus will der Rat die Schwellenwerte für die Anwendung der CSDDD deutlich erhöhen – von derzeit 1.000 auf 5.000 Beschäftigte und von einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro.
Sobald das Europäische Parlament seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat, kann der Europäische Rat in die Verhandlungen mit dem Parlament eintreten, um eine gemeinsame Einigung zu erzielen.
Der GD Holz wird diese Diskussionen weiterhin verfolgen und seine Mitglieder entsprechend informieren. (lk)
Kommentare