Rentenreform: Vorschlag zur Kapitalrente
wird auch Arbeitgeber belasten
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat nunmehr ihre 33 Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung GRV vorgelegt. Arbeitgeber sind von einigen dieser Empfehlungen deutlich betroffen, der Vorschlag zur Einführung einer Kapitalrente
, die paritätisch mit einem zusätzlichen Beitragssatz von 2 % finanziert werden soll, betrifft Arbeitgeber direkt.
Einen weiteren Hinweis zur Beteiligung der Arbeitgeber betrifft die Empfehlung der Kommission, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich zu erhöhen, diese sollten dann von beiden Sozialpartnern getragen werden. Hier spricht die Kommission insbesondere von bisher unterversorgten Bereichen.
Insgesamt wünscht sich die Kommission eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Am einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter soll festgehalten werden, die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV soll unverändert beibehalten werden.
Neu ist die Empfehlung der Kommission, Minijobs in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen.
Der Bundeskanzler hat bereits geäußert, alle 33 Empfehlungen der Kommission umzusetzen, es bleibt nunmehr abzuwarten, wie das in der Abstimmung der Koalition und im weiteren Gesetzgebungsverfahren realisiert wird. (gb)

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