Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) – Was muss ich wissen?
Bei Kundenanfragen zu zertifiziert nachhaltigen Gebäuden, wie z. B. QNG
herrscht Verunsicherung bzgl. Verfahren und Umsetzung. Wir versuchen, die Thematik aus Sicht des Holzhandels zu beleuchten.
Was ist QNG?
QNG steht für Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
und wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entwickelt, um ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit und gleichzeitig eine rechtssichere Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln zu schaffen.
Grundvoraussetzung für die Verleihung des QNG (es gibt die Abstufungen Plus
und Premium
) ist eine Zertifizierung mit einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen. Die Bewertung geschieht dabei entsprechend der Systemregeln der Bewertungssysteme.
Für Wohngebäude gibt es derzeit folgende Bewertungssysteme:
- Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V.
- Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN) GmbH
- Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e. V. (NaWoh)
Auch wenn sich die Systemstrukturen, Gewichtung, Bewertungsmethoden, Bewertungsmaßstäbe und Nachweisführung der Nachhaltigkeitsbewertung in den Systemen unterscheiden können, liegt allen ein einheitliches Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde.
Was benötige ich für meine Produkte?
Oft wird für Bauprodukte für diese Projekte ein QNG
-Siegel gefordert. Es gibt aber in diesem Sinne kein QNG-Label für Produkte, da es eine Gebäudebewertung ist (s. o.). Es ist dabei irrelevant, ob es sich bei dem Bauprojekt um QNG Plus oder Premium handelt oder welches o. g. System dem zugrunde liegt.
Wenn das Bauvorhaben Ihres Kunden eine Nachhaltigkeitsbewertung bekommen soll, müssen in den Ausschreibungen für die Produkte (diese, die Sie anbieten möchten) die entsprechenden Kriterien benannt sein.
Übliche Anforderungen, Beispiel Parkettboden und andere Fußböden
Bei einem Fußboden-Produkt sollten für eine Nachhaltigkeitsbewertung verfügbar sein:
- Nachhaltige Beschaffung (FSC/PEFC). Die Praxis zeigt, dass es ausreichend sein kann, wenn das Produkt (nachweislich!) zertifiziert eingekauft und verkauft wird. Ihr Kunde braucht einen Nachweis, der bereits bei Vertragsschluss geklärt sein sollte – eine Klärung/Nachweisführung im Nachhinein ist oft nicht möglich
- Weitere Dokumentation des Produkts, wie Leistungserklärung (im Rahmen der CE-Kennzeichnung) und idealerweise eine Umweltprodukt-Deklaration (EPD) des Herstellers für die CO₂-Bilanzierung und Recyclingfähigkeit
- Aussagen zu den Materialien, wie
schadstofffrei
,ohne PFAS
etc. – das ist bei Kunststoffböden besonders relevant und wird für die Bewertung der Emissionen in der Innenraumluft (Stichwort VOC) relevant
Viele Angaben für Bauprodukte (auch Nichtholzprodukte) und weitere Holzprodukte finden Sie in der Ökobaudat: www.oekobaudat.de
Dazu sei auch auf den Artikel Ökobilanzierung von Holzprodukten
verwiesen, den Sie hier nachlesen können:
Wenn hier genannte Vorgaben verfügbar sind und entsprechend der Ausschreibung weitergegeben werden können, ist kein weiteres Siegel oder dergleichen notwendig.
Es gibt Unternehmen, die Produkte prüfen, ob sie QNG Ready
sind, und zertifizieren dies, z. B. www.sentinel-holding.eu/de/Themenwelten/QNG-ready-Die-Vorteile-fuer-Baustoffhersteller
Damit machen Sie es sich vielleicht einfacher, haben aber auch ein Siegel/Prüfsystem mehr, mit dem Sie sich beschäftigen müssen.
Weitere Informationen
(zel)
Gewerbeaufsicht, Datenschutz, Betriebssicherheit usw. usw.) Wir werden bei der FSC Prüfung regelmäßig gefragt ob wir Kinder beschäftigen. Nach meiner Meinung eine bodenlose Unverschämtheit. Die Frage ist, wer kontrolliert den FSC auf Kinderarbeit.???
VG Jürgen Schmidt

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