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15.10.2025rss_feed

Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) – Was muss ich wissen?


Bei Kundenanfragen bei zertifiziert nachhaltigen Gebäuden, wie z. B. mit QNG herrscht nach wie vor Verunsicherung bzgl. Verfahren und Umsetzung. Wir versuchen hier die Thematik aus Sicht des Holzhandels zu beleuchten.


Was ist QNG?

QNG steht für Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude und wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entwickelt, um ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit und gleichzeitig eine rechtssichere Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln zu schaffen.

Grundvoraussetzung für die Verleihung des QNG (es gibt dabei die Abstufungen Plus und Premium) ist eine Zertifizierung mit einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen. Die Bewertung geschieht dabei entsprechend der Systemregeln der Bewertungssysteme.

Für Wohngebäude gibt es derzeit folgende Bewertungssysteme:

Auch wenn sich die Systemstrukturen, Gewichtung, Bewertungsmethoden, Bewertungsmaßstäbe und Nachweisführung der Nachhaltigkeitsbewertung in den Systemen unterscheiden können, liegt allen ein einheitliches Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde.

Was benötige ich für meine Produkte?

Es wird oft für Bauprodukte bei diesen Projekten ein QNG-Siegel gefordert. Es gibt aber in diesem Sinne kein QNG-Label für Produkte, da es eine Gebäudebewertung ist (s. o.). Es ist dabei irrelevant, ob es sich bei dem Bauprojekt um QNG Plus oder Premium handelt oder welches o. g. Systeme dem zugrunde liegt.

Wenn das Bauvorhaben Ihres Kunden eine Nachhaltigkeitsbewertung bekommen soll, müssen in den Ausschreibungen für die Produkte (diese, die Sie anbieten möchten) die entsprechenden Kriterien benannt sein.


Übliche Anforderungen, Beispiel Parkettboden/ andere Fußböden

Für ein Fußboden-Produkte sollten für eine Nachhaltigkeitsbewertung verfügbar sein:

  • - Nachhaltige Beschaffung (FSC/ PEFC). Die Praxis zeigt, dass es ausreichend sein kann, wenn das Produkt (nachweislich!) zertifiziert eingekauft und verkauft wird. Ihr Kunde braucht einen Nachweis, der bereits bei Vertragsschluss geklärt sein sollte – eine Klärung/ Nachweisführung im Nachhinein ist oft nicht mehr möglich
  • Weitere Dokumentation des Produkts, wie Leistungserklärung (im Rahmen der CE-Kennzeichnung) und idealerweise eine Umweltprodukt-Deklaration (EPD) des Herstellers für die CO2-Bilanzierung und Recyclingfähigkeit
  • Aussagen zu den Materialien (Schadstoff frei, ohne PFAS etc. – das ist bei Kunststoffböden besonders relevant) – das ist für Bewertung der Emissionen und Innenraumluft relevant

 

Viele Angaben für Bauprodukte (auch nicht Holz Produkte) und viele weitere Holzprodukte finden Sie in der Ökobaudat: www.oekobaudat.de

Dazu sei auch auf den Artikel Ökobilanzierung von Holzprodukten verwiesen, den Sie hier nachlesen können:

à Ökobilanzierung von Holzprodukten

 

Wenn diese Vorgaben verfügbar sind und entsprechend der Ausschreibung weitergegeben werden können, ist kein weiteres Siegel oder dergleichen notwendig.

Es gibt aber Unternehmen, die Produkte prüfen, ob Sie QNG Ready sind und zertifizieren dies, z. B. www.sentinel-holding.eu/de/Themenwelten/QNG-ready-Die-Vorteile-fuer-Baustoffhersteller

Damit macht man es sich einfacher, aber hat ein Siegel/ Prüfsystem mehr mit dem man sich beschäftigen muss.

 


Foto © Fotolia.com

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