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19.08.2026rss_feed

PPWR: EU-Verpackungsverordnung rechtssicher für Unternehmen gestalten

Die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) sorgt aufgrund ungenauer Rechtsvorschriften für Unsicherheiten. Diese Unsicherheit betrifft zahlreiche Holzhandelsunternehmen unmittelbar.


Vor allem bei der im Holzhandel üblichen Kommissionierung von Waren besteht erheblicher Klärungsbedarf. Dies betrifft große Teile auch weiterer Handelsbranchen. Unternehmen stellen regelmäßig kundenindividuelle Lieferungen aus vorhandenen Warenbeständen zusammen und ergänzen dabei bestehende Verpackungen, um zusätzliche Verpackungsabfälle zu vermeiden. Unklar ist jedoch weiterhin, ob bereits solche Änderungen dazu führen, dass rechtlich eine neue Verpackung im Sinne der PPWR entsteht und damit zusätzliche Konformitäts- und Dokumentationspflichten ausgelöst werden.

 

Der GD Holz intensiviert deshalb seine politische Interessenvertretung. Nachdem der GD Holz bereits pressewirksam auf die Unstimmigkeiten hingewiesen hat, wurden nun sowohl der zuständige Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) als auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vom Verband direkt kontaktiert, um auf die genannten praktischen Probleme aufmerksam zu machen, die sich im Holzhandel vor allem für Großhändler und Importeure aus der Anwendung der neuen europäischen Verordnung ergeben.


Der GD Holz fordert die Bundesminister auf, die EU-Kommission zu einer schnellen und verbindlichen Klärung offener Auslegungsfragen durch die EU-Kommission zu drängen. Benötigt werden insbesondere klare Definitionen, praxisgerechte Leitlinien für Handelsunternehmen sowie eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette. Nur so könne verhindert werden, dass Unternehmen mit zusätzlichen Haftungsrisiken und erheblichem bürokratischem Aufwand belastet werden.

 

Der GD Holz unterstützt die Ziele der PPWR, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass ressourcenschonende Verfahren wie die Wiederverwendung bestehender Verpackungen nicht durch unklare rechtliche Vorgaben konterkariert werden. Deutsche Unternehmen dürfen nicht für eine verkorkste EU-Verordnung gerade stehen. (tl)


Foto © „KI-generiert“

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