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23.07.2025rss_feed

Pflanzenschutz im Export: Maßnahmen gegen Beanstandungen aus China

Der Export von Rundholz (RH) nach China ist spätestens seit den Käferkalamitäten in Deutschland und anderen EU-Ländern zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor für Waldbesitzer und Logistiker geworden und seit einigen Jahren zählt China zu den wichtigsten Abnehmern für Rundholz. Die chinesischen Behörden finden aber auch immer mal wieder Sendungen mit Schädlingsbefall – nun müssen EU-Länder auf Beanstandungen reagieren.


In einem dem GD Holz vorliegenden Schreiben des BMLEH wurden 153 Sendungen aus Deutschland seitens der chin. Behörden beanstandet – in Relation zu den Gesamtlieferungen ein geringer Wert; internationale Schädlingsbekämpfung allerdings muss den Anspruch haben, lückenlos zu sein, da die wirtschaftlichen Konsequenzen bei Übertragung von Schädlingen gravierend sein können.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung Chinas und der zunehmenden Importrestriktionen wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel gebildet, verbindliche Schritte zu formulieren, die es Deutschland weiterhin ermöglichen, Rundholz nach China zu exportieren.

 


Das BMLEH hat hierzu nun eine Handlungsanweisung veröffentlicht, die auf die technischen Aspekte der Begasung mit Sulfurylfluorid (SF) eingeht und klarstellt, welche Parameter eingehalten werden müssen, um eine sichere Wirkung der Begasung zu gewährleisten. Die Handlunsganweisung gilt ab dem 01. November 2025 für Rundholzexporte mit Zielland China.

Wichtig ist, dass zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der Gasdichtigkeit der Container getroffen werden, dass eine ausreichende Gasverteilung im Container gewährleistet wird und dass die Temperaturen beachtet werden, unterhalb derer das Gas an Wirksamkeit verliert.

Die Handlungsanweisung finden Sie unter nachfolgendem link, der GD Holz steht dazu mit dem Ministerium in Kontakt: Handlungsanweisung zum Export von Rundholz

(nop)


Foto © Fotolia.com

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