Neuigkeiten zur CSRD & VSME: Entlastung für Holzhandel, klare Vorgaben für Lieferkette
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Hier gibt es nun einige Neuerungen.
Im Zuge des Omnibus-Verfahrens soll die CSRD für die betroffenen Unternehmen vereinfacht werden. Insbesondere sollen nur Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern direkt von der Richtlinie betroffen sein. Hier eine kurze Zusammenfassung der Ende Juli veröffentlichten Änderungsvorschläge:
- Pflichtdatenpunkte um 57 % reduzieren
- Gesamtzahl der Pflicht- und freiwilligen Offenlegungen um 68 % senken
- Umfang der Standards um über 55 % kürzen
- Vereinfachte Doppel-Materialitätsanalyse
- Abbau von Überschneidungen zwischen Standards
- Klarere Sprache und Struktur
- Entfall aller freiwilligen Angaben
- Erleichterungen bei unverhältnismäßigem Kosten- oder Arbeitsaufwand
Bis 29.9.2025 läuft die öffentliche Konsultation der vereinfachten Entwürfe. Der GD Holz wird hier teilnehmen und die Interessen des Holzhandels vertreten.
Im Anschluss kommt es zu einem Trilogverfahren, in dem sich Kommission, Parlament und Rat auf eine gemeinsame Linie einigen müssen.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen wird ein Großteil der Mitglieder im GD Holz nicht mehr unter die Vorgaben der CSRD fallen.
Betroffene Kunden werden aber weiterhin Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vom Holzhandel fordern. Um solche Anfragen leichter erfüllen zu können, wurde ein freiwilliger Berichterstattungsstandard für KMU, auch VSME genannt, entwickelt. Dahinter steckt die Organisation EFRAG, das technische Beratungsgremium der EU-Kommission für Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die EU-Kommission hat nun kürzlich den Vorschlag für diesen freiwilligen Standard angenommen. Der in der Empfehlung festgelegte Standard soll den Verwaltungsaufwand für KMU verringern, indem er ihnen die Beantwortung von Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen durch große Unternehmen und Finanzinstitute erleichtert, die gemäß CSRD zur Berichterstattung verpflichtet sind und solche KMU in ihren Wertschöpfungsketten haben.
Die Kommission fordert große Unternehmen und Finanzinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU einholen, dazu auf, ihre Anfragen so weit wie möglich auf den freiwilligen Standard zu stützen. KMU können auch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen melden, um ihren Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln zu verbessern und ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung besser zu verstehen und zu überwachen. (lk)
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