Die Internetportale des GD Holz

Mit einem Klick zum richtigen Thema

29.04.2026rss_feed

Neue norwegische Einfuhrvorschriften für Pflanzenerzeugnisse über Deutschland ab Mai 2026

Die norwegische Pflanzengesundheitsbehörde hat darüber informiert, dass Pflanzenerzeugnisse mit Ursprung in anderen EU-Staaten als Deutschland, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden sollen, ab dem 01.05.2026 von einem Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland sowie einem Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr begleitet werden müssen.


Das Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland muss dabei für das Zielland Norwegen ausgestellt sein.

Vorausfuhrzeugnisse als Anhang von Pflanzengesundheitszeugnissen akzeptiert Norwegen nur noch bis zum 01.05.2026.

Ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland ist also auch dann vorzulegen, wenn der Export nicht direkt aus dem Ursprungsland nach Norwegen erfolgt. (nop)


Foto © Norwegen

Foto © Norwegen