Neue Informationen zu Behördenprüfungen für die EUDR
Die BLE hat heute ihr sogenanntes Serviceportal
vorgestellt. Als einziger Vertreter der Holzbranche in Deutschland hat der GD Holz hier einen Zugang erhalten und kann dieses nun testen.
Aktuell ist geplant, dass die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab 30.12.2025 von allen Unternehmen im Holzbereich angewandt werden muss (siehe dazu auch unsere Newsletter in den vergangenen Wochen zu möglichen Änderungen, für die wir uns einsetzen).
Dies bedeutet, dass Unternehmen neue Verpflichtungen erfüllen müssen – deren Umfang unterscheidet sich je nach Position in der Lieferkette und Unternehmensgröße. Für die Überprüfung der Einhaltung der EUDR ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn zuständig. Diese war bereits auch für die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) zuständig – betroffene Importeure können davon ein Lied singen.
Bisher hat die BLE Prüfungen auf zwei Arten durchgeführt: Entweder, es kamen Prüfer der BLE ins Unternehmen und haben dort ein bis mehrere Tage Unterlagen zu ausgewählten EUTR-Prüfungen zusammengetragen. Diese wurden dann ins Fachreferat nach Bonn zur Auswertung geschickt. Außerdem gab es sog. Desktop-Prüfungen, bei denen ein Dokument der BLE ausgefüllt und Nachweise per E-Mail übersandt werden mussten.
Für die EUDR wird die BLE diesen Prozess komplett digitalisieren. Von der EUDR betroffene Unternehmen werden von der BLE nach festgelegten Kriterien zur Prüfung ausgewählt (je nach Risikoklasse der Lieferländer 1%, 3% oder 9% aller betroffenen Firmen pro Jahr). Sie erhalten dann eine Prüfungsanordnung sowie einen Link zum neuen Serviceportal
der BLE. Die Firmen haben dann zwei Wochen Zeit, einen Online-Fragebogen zu beantworten und Nachweise hochzuladen.
Die BLE hat kürzlich angekündigt, im August und September einen Test dieses Portals mit ausgewählten Firmen durchzuführen. Nach längeren Diskussionen mit der BLE wurde der GD Holz nun als einziger Wirtschaftsverband und einziger Vertreter der Holzbranche für diesen Test zugelassen. Neben uns dürfen derzeit noch neun weitere Unternehmen deutschlandweit teilnehmen – allesamt große Namen aus den Bereichen Automobil, Süßwaren, Kaffee, Kautschuk und Palmöl.
Wir erhoffen uns von diesem Test Einblicke in das neue Portal, anhand derer unsere Mitglieder zukünftig die Vorgaben der BLE einwandfrei erfüllen können. Zudem können wir der BLE Feedback zum Portal geben, um die Nutzung durch die Unternehmen möglichst unkompliziert und schnell zu gestalten. Und zu guter Letzt bietet die BLE auch an, durch uns eingereichte Nachweise zu überprüfen und Kommentare zu geben. Daraus erwarten wir Antworten auf Fragen, die die BLE bisher nicht beantworten konnte. Wir werden Sie nach Abschluss über unsere Erkenntnisse aus dem Test informieren und unser digitales Sorgfaltspflichtsystem an die Anforderungen der Behörde anpassen (fk).
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