Neue EU-Regelung zum Brandverhalten räumt mit verbreitetem Missverständnis auf: Holz ist brandschutztechnisch berechenbar
Mit der Veröffentlichung der delegierten EU‑Verordnung für Bauprodukten schafft die Europäische Kommission wichtige Planungssicherheit für Marktteilnehmer im Bausektor, da sie das wesentliche Merkmal Brandverhalten
durch die Festlegung von Leistungsklassen im Rahmen der neuen Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 konkretisiert.
Diese Verordnung ist Teil der Modernisierung der europäischen Bauproduktvorschriften, um einheitliche Sicherheitsstandards in der EU zu gewährleisten. Die Regelung tritt am 11. Mai 2026 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Für den Holzhandel sind diese Klarstellungen wichtig, denn die Verordnung knüpft bewusst an das etablierte System der Euroklassen (A1–F) an und sorgt damit für Kontinuität in der Leistungsbeschreibung von Holzbauprodukten. Künftig werden über die EU-Verordnung die Details der Prüf- und Bewertungsverfahren in harmonisierten technischen Spezifikationen geregelt. Dadurch kann auf technische Entwicklungen reagiert werden, ohne die Systematik der Leistungskennzeichnung infrage zu stellen.
Die neue EU-Regelung schafft nun eine harmonisierte Grundlage für die Angabe des Brandverhaltens. Dadurch wird die Akzeptanz entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhöht. Konkret bedeutet dies für den Holzhändler, dass er sich auf eindeutige und vergleichbare Leistungsangaben berufen kann und er nun eine größere Rechtssicherheit in Beratung und Verkauf hat. Dies sind auch stärkere Argumente gegenüber Kunden, Planern und Genehmigungsstellen.
Brandschutz und Holzbau schließen sich nicht aus. Im Gegenteil – die verlässlichen brandschutztechnischen Eigenschaften von Holz sind ein wichtiger Baustein für seine breite und regelkonforme Anwendung im modernen Bauwesen.
Die Kernbotschaften lauten:
- Holz ist brandschutztechnisch keine Sonderlösung,
- Nachweise erfolgen auf Basis anerkannter Regeln,
- Vorurteile gegenüber Holz im Brandfall sind fachlich nicht haltbar.
Die neue EU-Verordnung stärkt dieses Verständnis und unterstützt eine faktenbasierte Bewertung von Holzbauprodukten im Markt. Sie leistet damit einen Beitrag zur Akzeptanz des Holzbaus.
Im Zuge der öffentlichen Diskussion um Brandschutz ist wichtig, auf eine zentrale fachliche Tatsache hinzuweisen: Holz verfügt über ein gut kalkulierbares Brandverhalten. Dies ist sehr gut erforscht, u.a. durch die Technische Universität München. Massivholzbauteile verkohlen mit definierten Abbrandraten, die seit Jahrzehnten normativ beschrieben und rechnerisch sicher bemessbar sind. Die entstehende Verkohlungsschicht wirkt schützend und trägt dazu bei, dass die Tragfähigkeit über einen berechenbaren Zeitraum erhalten bleibt. Damit unterscheidet sich Holz grundlegend von anderen Baustoffen wie Stahl, der bei hohen Temperaturen sehr schnell und oft ohne Vorwarnung einen Großteil seiner Tragfähigkeit verliert.
Für Planer, Ausführende – und nicht zuletzt für den Holzhandel – ist die Vorhersagbarkeit des Brandverhaltens ein entscheidender Vorteil. Merke: Nicht die Brennbarkeit ist entscheidend, sondern die Berechenbarkeit und Beherrschbarkeit im Brandfall. (tl)

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