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13.07.2022rss_feed

Neue Dachlatten-Vereinbarung unterzeichnet

Vergangene Woche wurde auf der Messe DACH+HOLZ in Köln die neue Dachlatten-Vereinbarung unterzeichnet. Die bewährte Vereinbarung aus dem Jahr 2016 wurde überarbeitet, weil sich normative Grundlagen geändert haben und die CE-Kennzeichnung an die Vorgaben der Bauprodukten-Verordnung (EU-BauPVO) angepasst werden musste. Zudem wurden maschinell sortierte Dachlatten mit aufgenommen.


Am Freitag, 8. Juli 2022 unterzeichnen Handwerks-, Handels- und Herstellerverbände im Zusammenschluss mit dem Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherungen e.V. (DGUV) im Rahmen der Messe DACH+HOLZ International 2022 in Köln die Neufassung der Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz.

 

Mitzeichnende Verbände sind:

  • Bundesverband Deutscher Fertigbau e. V. (BDF)
  • Sachgebiet Hochbau im Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)
  • Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)
  • Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz)
  • Hauptverband der deutschen Holzindustrie e. V. (HDH)
  • Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
  • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH)

Die Vereinbarung wird von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Fachbereich Bauwesen (DGUV) mit den unterzeichnenden Verbänden geschlossen. Mit ihrer Unterschrift bekennen sich die Verbände zu den Grundlagen der Arbeitssicherheit. Ziel ist es, die Sicherheit der auf Dächern arbeitenden Handwerker zu gewährleisten. Zugleich wird ihnen die Arbeit, durch die leicht erkennbare und in der Praxis bewährte farbliche Kennzeichnung der Dachlatten erleichtert.

Die Vereinbarung beschreibt Anforderungen an Dachlatten zur Verhütung von Arbeitsunfällen und fasst die für die CE-Kennzeichnung notwendigen Angaben zur Sortierung, Beschreibung (Unterlagen) und Markierung zusammen. Zusätzlich zu den visuell sortierten Dachlatten, werden in dieser Vereinbarung nun auch maschinell sortierte Dachlatten berücksichtigt.

Die Überarbeitung wurde notwendig, weil sich normative Grundlagen geändert haben und die CE-Kennzeichnung angepasst werden musste an die aktuellen Vorgaben der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) in Verbindung mit der harmonisierten Europäischen Norm DIN EN 14081-1:2011 Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.


Die Neufassung der Vereinbarung tritt zum 1. August 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Vereinbarung vom 11. November 2015.

Die Dachlatten-Vereinbarung wird mit Inkrafttreten am 1. August 2022 auf der Website der DGUV abrufbar sein unter:

www.dguv.de/fb-bauwesen/sachgebiete/hochbau/dachlatten/index.jsp

Wir werden Sie dann erneut informieren.

(zel)


Foto: © GD Holz

Foto: © GD Holz


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