Montage von genormten Baufertigteilen – Wie halten Sie es mit der Handwerkskammer?
Gelegentlich wird von GD Holz Mitgliedsunternehmen die Frage aufgeworfen, inwieweit sich Handelsunternehmen, die teilweise Montageleistungen mitanbieten, bei der Handwerkskammer anmelden müssen.
Grundsätzlich hängt dies ab vom Anteil der Handwerks- oder handwerksähnlichen Leistung am Gesamtumsatz. Eine wichtige Unterscheidung betrifft handwerksähnliche Leistungen (Montage genormter Baufertigteile) sowie klassische Handwerkerleistungen, für die es einen Eintrag in die Handwerksrolle bedarf (Parkettlegerhandwerk). Teilen Sie uns daher für einen Erfahrungsaustausch gerne mit, wie Sie handwerksähnliche Dienstleistungen gegenüber den Kammern handhaben. E-Mail an: goebel@gdholz.de (gb)
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