Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erneut debattiert
Am Freitag, dem 16. Januar 2026, debattierte der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Ziel der Änderung ist es, Unternehmen von administrativen Pflichten zu entlasten und Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Marktteilnehmern zu reduzieren.
LkSG aktuell:
- Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und zum Schutz der Umwelt in Lieferketten
- Inkrafttreten: 2023 für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3.000 Beschäftigten, 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
- Sanktionen: Keine zivilrechtliche Haftung.
- Bei Verstößen gegen zentrale Pflichten, z. B. fehlende Risikoanalyse, kein Risikomanagement, keine Abhilfemaßnahmen, können Bußgelder bis zu 8 Mio. € verhängt werden
- oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes, sofern dieser 400 Mio. € übersteigt.
Im Rahmen der Reform des LkSG plant die Bundesregierung, die jährliche externe Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abzuschaffen. Die entsprechende Änderung wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen und soll Unternehmen administrativ entlasten. Die Pflicht, diese Berichte zu erstellen und zu veröffentlichen, würde rückwirkend für die bisherigen Berichtszeiträume entfallen.
Die im Lieferkettengesetz verankerten grundlegenden Sorgfaltspflichten – dazu zählen Risikoanalysen, Risikomanagement, Präventions- und Abhilfemaßnahmen – bleiben weiterhin in Kraft. Unternehmen sind demnach dazu verpflichtet, Risiken für Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten zu analysieren und zu minimieren. Bußgelder sollen indes nur noch bei schwerwiegenden Verstößen verhängt werden. Formale bzw. dokumentarische Mängel sollen nicht mehr geahndet werden.
Parallel dazu wird auf europäischer Ebene die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) weiterverhandelt bzw. bereits in einer abgeschwächten Fassung beschlossen. Der GD Holz wird das Thema weiterhin aufmerksam verfolgen und seine Mitglieder entsprechend informieren. (lk).

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