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27.08.2025rss_feed

Keilzinkung von Holz im Außenbereich

Insbesondere KVH ist oft keilgezinkt – doch die Anwendungen sind meist im Innenbereich (Nutzungsklassen 1, trocken) oder geschützten Bereich (Nutzungsklasse 2, feucht). Wie sieht es aber für Verwendungen im bewitterten Außenbereich aus? Produkte wie Fassadenelemente, Terrassendielen, Konstruktionshölzer oder Sichtschutz-Zäune bestehen oft aus keilgezinktem Holz.


Durch Keilzinkung ist es möglich, einzelne Abschnitte in Längsrichtung zu Stücken gewünschter Länge zusammenzufügen. Aus dem Rohmaterial können unerwünschte Holzmerkmale wie Harzgallen, Rindeneinschlüsse oder Äste ausgekappt und Stücke in gewünschter Sortierung hergestellt werden. Dem Aufwand der Keilzinkung ist der Vorteil hochwertiger Ware und besserer Ausbeute gegenüberzustellen.

Doch bei Verwendung im Außenbereich (Nutzungsklasse 3, bewittert) herrscht eine hohe Belastung auf das Material, insbesondere bei horizontal verbauten Teilen wie Terrassendielen, da auch die Rücktrocknung sehr langsam erfolgt.

In tragenden Konstruktionen darf keilgezinktes KVH nur in Nutzungsklassen 1 und 2 verwendet werden (DIN 20000-7) – das ist v. a. relevant für Carports, Balkone oder aufgeständerte Terrassen. In den voll bewitterten Bereichen darf keilgezinktes Holz nicht verwendet werden!

Der technische Hintergrund, weshalb Keilzinkenverbindungen in Nutzungsklasse 3 nicht zulässig sind, ist das Zinkenspiel. Die Fräsungen greifen nicht bis in die letzte Ecke übereinander. Genau dort kann Feuchtigkeit kapillar über die Faser-Enden aufgenommen werden, was zu Auffeuchtung und Quellung an diesen Stellen führt. Im tragenden Bereich stellt dies eine Sollbruchstelle dar, die nicht zulässig ist.

Eine Ausnahme stellt Brettschichtholz dar, da die gezinkten Lamellen nur in einzelnen Lamellen auftreten und verteilt über den Querschnitt, weshalb dies in Nutzungsklasse 3 verwendet werden kann.


Keilzinkung bei Terrassendielen

In Veröffentlichungen der Holzforschung Austria (HFA) ist das Verwenden keilgezinkter Terrassendielen (nicht tragende Konstruktionen) unter bestimmten Bedingungen zulässig:

Als Zinkenlänge werden 10 mm empfohlen. Eine Lücke zwischen Zinkenspitze und Zinkengrund (= Zinkenspiel) ist aus Gründen des konstruktiven Holzschutzes nicht zulässig. Im unmittelbaren Zinkenbereich ist ein gerader Faserverlauf erforderlich, für die Einzelteile darf nur Holz gleicher Holzart mit ähnlicher Struktur verwendet werden. Die Kernseite aller Einzelteile muss auf der gleichen Seite des keilgezinkten Brettes liegen. Zur Verklebung ist ein Klebstoff vom Typ I nach EN 301 oder ein gleichwertiger Klebstofftyp zu verwenden. Die Einhaltung dieser Empfehlungen sollte für keilgezinkte Terrassenbelagsbretter nachgewiesen sein.

Laut HFA liegen mehrjährige Erfahrungen über die Eignung keilgezinkter Bretter – vorwiegend aus Lärchenholz im bewitterten Außenbereich – vor, aufgrund derer das Material bei Einhaltung der obigen Empfehlungen als geeignet bezeichnet werden kann.

Zu berücksichtigen ist, dass optische Unterschiede aufgrund von Farbunterschieden oder unterschiedlicher Jahrringlage zu einem eher lebhaften Erscheinungsbild führen können, das auch nach längerer Bewitterung durch die Vergrauung nicht ganz ausgeglichen wird.

 

Einsatz von keilgezinktem Holz in der Fassade

Fassadenelemente, wie z. B. Rhombusleisten sind fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile und daher als Bauprodukt zu sehen, für die bauaufsichtliche Regelungen greifen. Aufgrund der Kleinformatigkeit müssen diese keine Festigkeitswerte aufweisen, sind aber als sicherheitsrelevant einzustufen.

In den Fachregeln des Zimmererhandwerks (FR 01, Ausgabe Jan. 2020) Außenwandbekleidungen aus Holz gibt es keine Regelungen zur Keilzinkung. Allerdings ist nach FR 01 für den Einsatz von Fassadenelementen aus Nadelholz, Holz der Güteklasse 2 nach DIN 68365 zu verwenden. Diese Norm gibt wiederum vor, dass die Zulässigkeit von Keilzinkung vereinbart werden muss.


 

Es sollte demnach eine Vereinbarung existieren, womit Bauherr, ausführendes Handwerk und Hersteller/Handel der Verwendung keilgezinkten Materials zustimmen. Zudem sollte der Hersteller gewährleisten, dass die verwendeten Klebstoffe so feste und dauerhafte Verbindungen herstellen, dass die Unversehrtheit der Klebung in der entsprechenden Nutzungsklasse während der erwarteten Lebensdauer des Bauwerks erhalten bleibt. (EN 301). Dies sollte am besten über eine Prüfung oder sonstigen Nachweis belegbar sein.

Unter den Voraussetzungen einer durch den Hersteller zugesicherten Produkteigenschaft und entsprechender Vereinbarung zwischen Planer, Bauherrn und Ausführendem steht der Verwendung von keilgezinkten Fassadenelementen nichts entgegen. Dies stellt aber eine komplexe Regelung dar, die nicht immer praxistauglich ist, im Einzelfall aber das richtige Mittel sein kann.

 

Was ist der richtige Klebstoff?

Wenn keilgezinktes Holz zum Einsatz kommt, hat der Hersteller zu gewährleisten, dass Klebstoffe (für allgemeine Zwecke, für Keilzinkenverbindungen oder fugenfüllende Klebstoffe) (…) so feste und dauerhafte Verbindungen herstellen, dass die Unversehrtheit der Klebung in der entsprechenden Nutzungsklasse während der erwarteten Lebensdauer des Bauwerks erhalten bleibt., so EN 301. Somit ist es am Hersteller, einen geeigneten Klebstoff zu verwenden – dies sollte am besten über eine Prüfung oder einen Nachweis belegbar sein.

In Anlehnung an die Vorgaben der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V. sollten Klebstoffe des Typs I nach EN 301 oder EN 15425 verwendet werden. Für die Keilzinkung sind dies in der Praxis meist PUR-Klebstoffe. Dies ist auch als Empfehlung für keilgezinktes Fassadenholz zu sehen.

(zel)


Foto © Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V., Wuppertal
© Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V., Wuppertal

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