Ist Ihr Holz nachhaltig
? - Neue Regelungen zur Werbung zu Umweltvorteilen
Begriffe wie nachhaltig
werden von Unternehmen inzwischen inflationär verwendet, um Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Dieses Vorgehen wird nun erschwert.
In der Werbung begegnen sie einem immer wieder und gefühlt auch seit einigen Jahren immer häufiger: Umweltaussagen wie die ökologische Alternative zu herkömmlichen Produkten
oder nachhaltig produziert
sind längst keine Seltenheit mehr. Sie werden sicher auch eingesetzt, um das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung in einem besonders guten Licht erscheinen zu lassen – nicht immer mit ausreichender Substanz. Einige Firmen schrecken auch nicht davor zurück, eigene Umweltlabels zu erfinden und damit zu werben.
Diese Aussagen können aber durchaus ein Versuch des Greenwashings
sein und Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen. Mit dem Ziel, diese Werbepraktiken zu reglementieren, ist am 26. März 2024 die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen
((EU) 2024/825) in Kraft getreten. Diese Richtlinie ändert und ergänzt die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
(2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie
(2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet Empowering consumers for the green transition
, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die neuen Regelungen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Deutschland hat die Richtlinie mit zwei Gesetzen in deutsches Recht umgesetzt: Artikel 1 wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
umgesetzt. Artikel 2 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
umgesetzt.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig verlässlichere, vergleichbarere, besser begründete und nachprüfbare Informationen zu Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen erhalten. Allgemeine Umweltaussagen müssen künftig konkretisiert und belegt werden. Besonders eingeschränkt werden produktbezogene Klimaaussagen, wenn sie allein auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen.
Konkret bedeutet das unter anderem Folgendes:
- Allgemeine Umweltaussagen (z. B.
grün
,öko
) ohne eine klare Spezifizierung und Begründung sind nicht mehr zulässig. Mit einer entsprechenden Begründung und Spezifizierung bleiben solche Aussagen also möglich. - Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.
- Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden als unlautere Geschäftspraktik eingestuft.
- Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten. Dass man bei Importware beispielsweise die EUDR einhält, ist also keine Besonderheit, mit der man werben darf.
Darüber hinaus werden auch Aussagen zur Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, die Handhabung von Betriebsstoffen und das Zurverfügungstellen von Softwareupdates durch die Richtlinie neu geregelt.
Für den Holzhandel ist die neue Richtlinie nicht nur Einschränkung, sondern auch Chance. So verschiebt sie den Wettbewerb weg von pauschalen grünen Werbeversprechen hin zu belegbaren Produkteigenschaften. Wer mit zertifizierter Herkunft, nachwachsendem Rohstoff, langlebiger Verwendung und nachvollziehbaren Lieferketten argumentieren kann, steht in diesem Umfeld besser da als Anbieter, deren Umweltkommunikation vor allem aus allgemeinen Begriffen wie grün
, klimafreundlich
oder nachhaltig
besteht.
Die neuen Regeln können also insbesondere dort zum Vorteil der Holzbranche werden, wo andere Baustoffe ihre ökologische Position bislang vor allem kommunikativ aufgeladen haben. Wenn allgemeine Aussagen wie klimafreundlich
, nachhaltig
oder umweltbewusst
künftig genauer belegt und eingeordnet werden müssen, entsteht ein fairerer Vergleich mit anderen Baustoffen wie Ziegel, Beton oder Stahl. Der Holzhandel kann seine Argumente näher am Produkt führen: Rohstoffbasis, Herkunft, Zertifizierung, Kohlenstoff-Speicherwirkung, Nutzungskaskade und Kreislauffähigkeit sind konkrete Anknüpfungspunkte, die sich deutlich besser erklären lassen als bloße grüne Werbeversprechen ohne Substanz. (js)

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