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18.11.2025rss_feed

Ist der Begriff Rauspund noch zeitgemäß?

Der Begriff Rauspund wird weiterhin weit über seine ursprüngliche Begriffsbedeutung hinaus verwendet, bezieht er sich doch eigentlich auf ein ungehobeltes, raues Brett mit angearbeiteter Nut und Feder. Viele der als Rauspund angebotenen Waren sind Hobeldielen geringerer Güteklasse.


Allgemeine Begriffsdefinitionen:

- egalisierte Bretter mit einer Holzfeuchte u ≤ 20 %, die schmalseitig gespundet sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Nut und Feder DIN 68365 (2008) Schnittholz für Zimmererarbeiten – Sortierung nach dem Aussehen – Nadelholz

- Allgemein ein raues (ungehobeltes) prismiertes Brett, dessen Kanten gespundet, d. h. i. d. R. mit Nut-Feder-Verbindung versehen sind; in der Praxis ist meist mit einer Hobelmaschine eine Brettfläche abgerichtet bzw. egalisiert. Holzlexikon (2003)


Unterschiedliche Qualitäten von Rauspund

Rauspund nach DIN 68365 (Dez. 2008) definiert eine eigene Güteklasse Rauspund mit einer maximalen Holzfeuchte von ≤20 %. Die Kriterien sind hier etwas strenger als für den Rauspund nach TG. Im Streitfall – sollte kein Bezug auf weitergehende Dokumente erfolgt sein – ist dies vermutlich als Standarddefinition heranzuziehen!

 

Rauspund nach TG, wie er traditionell meist von kleineren Sägewerken erzeugt wird, ist die niedrigste und eine eigene Qualitätsklasse Rauspund hinter den Güteklassen I, II und III in den Tegernseer Gebräuchen (jetzt Güteklasse IV). Es ist ein sägeraues, früher ungehobeltes, heute meist einseitig gehobeltes, zumindest egalisiertes Brett mit Nut und Feder; Rauspund gibt es z. B. auch mit Wechselfalz. Die Oberflächen-Qualität (nur egalisiert) ist wesentliches Unterscheidungsmerkmal zum nordischen Rauspund. Rauspund findet Verwendung als Dachschalung, Blindböden und sonstige untergeordnete Zwecke. Da diese Definition im Widerspruch zum Zimmerer-Rauspund steht, wurde die Definition Rauspund in den TG geändert.

Änderung in den Tegernseer Gebräuchen 2023

Da der Begriff Rauspund als fest etabliert angesehen wurde (wenn auch ohne eindeutige Definition), sind in den neu festgestellten Tegernseer Gebräuchen weiterhin Angaben für Gespundete Bretter/ Rauspund zu finden. Allerdings gibt es keine eigene Klasse mehr, da nach Umfrage im Holzhandel (in unserem Newsletter) festgestellt wurde, dass Rauspund zumeist mit Güteklasse versehen wird, z. B. II/III.

Gespundete Bretter, z. B. mit Nut und Feder können demnach in die Güteklassen – Bretter und Bohlen, gehobelt (Abschnitt A.3 der TG 23) in den Holzarten Fichte, Tanne, Kiefer, Weymouthskiefer, Lärche, Douglasie in Zifferngüteklassen I bis IV einsortiert werden, um der Erkenntnis Sorge zu tragen, dass mittlerweile wesentlich bessere Qualitäten an Rauspund handelsüblich sind.

 


 

Der alte Rauspund nach TG (1985) ist jetzt in der Güteklasse IV aufgegangen (identische Qualität). So kann nun Rauspund in Güteklassen einsortiert und entsprechend in marktübliche bessere Qualitäten einsortiert werden.

 

Weitere Formen des Rauspund

Nordischer Rauspund wird erzeugt aus VI (Sexta) und besser, also Ausschuss und besser. Die Sortierregeln sind niedergelegt im Buch Nordisches Holz – Sortierungsregeln (vormals als grünes oder blaues Buch bekannt). Im Gegensatz zum Rauspund nach TG ist die Sichtseite glatt gehobelt.

Baumarkt-Rauspund Bei der von manchen Baumärkten unter dem holzfachlich und holzwirtschaftlich falschen und wettbewerbswidrigen Namen Rauspund angebotenen Hobelwaren handelt es sich um Hobeldielen unterhalb der in den Normen zur Hobelware (z. B. DIN EN 14519) definierten Güteklassen; im Prinzip sind das Werkssortierungen oder nach Norm freie Klassen. Teilweise gibt es auch Angebote mit der Angabe von zusätzlichen Güteklassen, was sämtlich undefinierte Bezeichnungen sind und zu weiterer Unsicherheit auf dem Markt führt.

GD Holz vertritt den Standpunkt, die Holzwirtschaft sollte in diesem Zusammenhang klar die Begriffe auseinanderhalten – damit der Kunde versteht, was draufsteht und was drin ist. Dies wurde auch versucht, in die Beratungen zum Thema in der Neufassung der Tegernseer Gebräuche (2023) mit einzubringen.

Im Anhang finden Sie noch einen älteren Kommentar aus dem Holz-Zentralblatt von Herrn W. Schumacher (ehemaliger Sprecher der AG Holz-Sachverständige), der bereits vor über 10 Jahren die Abschaffung des Begriffs eingefordert hat. (zel)


Foto © dsc03657

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