Aktualisierte Vereinbarung über KVH in Kraft getreten
Zur Qualitätssicherung im Holzbau haben Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister und die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz eine Verbändevereinbarung zum KVH geschlossen. Diese wurde erneut angepasst.
Zur Qualitätssicherung im Holzbau hat Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister erstmalig mit dem damaligen Verband der Deutschen Säge– und Holzindustrie (VDS) vor 32 Jahren eine Verbändevereinbarung zu Konstruktionsvollholz geschlossen. Diese wurde in den Jahren 1997, 2003, 2015 an die fortlaufende technische Entwicklung angepasst.
Dabei wurden insbesondere die gegenwärtigen Regelungen aus dem Bereich der europäischen Normung berücksichtigt. Im März 2026 wurde die Vereinbarung erneut überarbeitet und unterzeichnet. Sie tritt zum 1. Mai 2026 in Kraft.
Eigenschaften von KVH
Die Eigenschaften von KVH haben der damalige Verband der Deutschen Säge– und Holzindustrie (VDS) und der Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) 1994 in einer Verbände-Vereinbarung definiert und damit den erhöhten Anforderungen eines zeitgemäßen Holzbaus Rechnung getragen. Die Vereinbarung wurde in den Jahren 1997, 2003 und 2015 von Holzbau Deutschland und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V. an die technische Entwicklung angepasst.
Die bauaufsichtlichen Anforderungen an keilgezinktes Konstruktionsvollholz sind in der europäischen Produktnorm EN 15497 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN 20000-7 enthalten. Für nicht keilgezinktes KVH ist EN 14081-1 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN 20000-5 maßgebend.
Zusätzlich werden von KVH gemäß dieser Vereinbarung folgende Anforderungen erfüllt:
- Technische Trocknung auf einen Feuchtegehalt ≤18 %
- erhöhte Anforderungen an Maßhaltigkeit und Dimensionsstabilität
- Anforderungen an das optische Erscheinungsbild und die Oberflächenbeschaffenheit
- Berücksichtigung von Vorzugsquerschnitten und Vorzugslängen
Nur Konstruktionsvollholz von Mitgliedern der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V. darf KVH® genannt werden. KVH® ist einer Fremdüberwachung der zusätzlichen Eigenschaften unterworfen.
KVH® ist für die Anwendung in Bereichen, in denen keine Anforderungen an optische Qualität des verwendeten Holzes gestellt werden, geeignet.
In dieser aktualisierten Vereinbarung wird auf die Klasse KVH-Si sowie auf die Bezeichnung KVH-NSi verzichtet.
Die Vereinbarung gibt es hier zum Download.
(zel)

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