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08.07.2025rss_feed

Haushaltsentwurf im Bundestag vorgestellt – Wirtschaftswachstum durch Neuverschuldung?

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Dienstag, 8. Juli 2025, im Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2025 sowie die Finanzplanung bis 2029 vorgestellt.


Die vorherige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP war vor allem wegen eines Streits um den Haushalt gescheitert. Deshalb operiert die aktuelle Bundesregierung derzeit ohne einen rechtskräftig verabschiedeten Bundeshaushalt für das laufende Haushaltsjahr. Infolgedessen sind die Bundesministerien ausschließlich befugt, bereits begonnene Maßnahmen fortzuführen sowie gesetzlich verpflichtende Ausgaben zu tätigen. Die Initiierung neuer Vorhaben ist bis auf Weiteres nicht zulässig.


Nach dem aktuellen Entwurf sind nun Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro geplant (2024: 476,8 Milliarden Euro). Das Finanzministerium kalkuliert dabei mit Rekordinvestitionen in Höhe von mehr als 115 Milliarden Euro. Die Mittel dafür kommen aus dem Kernhaushalt, aus dem Sondervermögen sowie aus dem Klima- und Transformationsfonds. Im Vergleich zu 2024 steigen die Investitionen laut Ministerium um 55 Prozent.

Investiert werden soll u. a. in die Bundeswehr, in die Sanierung von Bahnstrecken sowie maroder Brücken, in Schulen, Kitas und Krankenhäuser, den sozialen Wohnungsbau, die Digitalisierung und in einen Investitionsbooster zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft. Insgesamt ermöglicht das Sondervermögen über einen Zeitraum von 12 Jahren zusätzliche Ausgaben von 500 Milliarden Euro. Davon gehen 100 Milliarden Euro an die Länder sowie 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds.

Den Ausgaben stehen Einnahmen von 421,1 Milliarden Euro gegenüber (2024: 427,5 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme liegt mit 81,8 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 39,0 Milliarden Euro.

Im Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 weist die Bundesregierung erhebliche Handlungsbedarfe aus. So müssten etwa ab 2028 erheblich höhere Verteidigungsausgaben gestemmt werden, um das Zwei-Prozent-Ziel der NATO zu erreichen. Der Finanzplan sieht drei Ausgabestufen vor: 474,6 Milliarden Euro (2026), 488,2 Milliarden Euro (2027) und 497,3 Milliarden Euro (2028). Die Nettokreditaufnahme liegt jeweils nahe an der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Nettokreditaufnahme. Kostentreiber sind neben den Verteidigungsausgaben die Rentenversicherungsleistungen, welche von 116,3 Milliarden Euro 2024 bis zum Jahr 2028 auf 140,8 Milliarden Euro steigen.

Vieles steht unter Finanzierungsvorbehalt und hängt damit letztlich von der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland ab. Hier bietet sich derzeit ein fragiles Bild: Viele wirtschaftliche Unsicherheitsfaktoren, wie beispielsweise die aktuelle US-Zollpolitik oder die Lage im Nahen Osten – lassen den Weg bis zur Verabschiedung des Haushalts holperig erscheinen. Geplant ist, dass der Haushalt 2025 bis Ende September beschlossen sein soll, der Haushalt 2026 dann bis Ende Dezember.

Wo die Ampel endete, darf die neue Bundesregierung nicht beginnen. Es braucht eine spürbare Entlastung für Handel, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe und Haushalte. Viele Unternehmen vertrauen auf die zugesagte Entlastung.


Der vom Bundestag bereits verabschiedete Investitionsbooster – das Gesetz für ein steuerliches Sofortprogramm zur Förderung von Investitionen – kann ein wichtiger Baustein dafür sein. Er zielt darauf ab, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch steuerliche Entlastungen für Unternehmen sowie neue Investitionsanreize zu stärken. Im Fokus stehen dabei drei wesentliche Maßnahmen:

  • Sonderabschreibungen bis zu 30 Prozent für betriebliche Investitionen in den Jahren 2025 bis 2027, etwa für Maschinen und Anlagen.
  • Stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028: Über einen Zeitraum von fünf Jahren soll der Steuersatz jährlich um einen Prozentpunkt sinken – von derzeit 15 auf schließlich 10 Prozent.
  • Steuerliche Förderung beim Kauf von Elektrofahrzeugen: 75 Prozent der Anschaffungskosten können im ersten Jahr abgeschrieben werden, der verbleibende Rest im Folgejahr. Zudem wird die Preisobergrenze für förderfähige E-Autos von 75.000 auf 100.000 Euro angehoben.

Dieser Investitionsbooster setzt ein Signal für wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit und Wachstumsorientierung, denn durch die im Haushalt geschaffenen finanziellen Spielräume eröffnet das Programm kurzfristig die Chance, konjunkturelle Impulse zu setzen und Investitionen gezielt zu stimulieren. Insbesondere die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Investitionen – unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Lage – und die Senkung der Körperschaftsteuer sind richtige Schritte, um Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen und die steuerliche Attraktivität des Standorts deutlich zu verbessern.

Damit der Investitionsbooster jedoch seine volle Wirkung entfalten und langfristig zur wirtschaftlichen Resilienz beitragen kann, bedarf es flankierender strukturpolitischer Reformen seitens der Regierung. Nur so lässt sich die Investitionsdynamik dauerhaft sichern und der Standort nachhaltig stärken. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Sitzung ist für den 11. Juli geplant. (tl)


Foto: © GD Holz

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