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19.08.2026rss_feed

Handwerksverband bittet um Unterstützung bei PPWR (europäische Verpackungsverordnung)

In einer Anfrage des Verbandes Tischler Schreiner Deutschland geht es um die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR im Holz verarbeitenden Handwerk. Auch Handwerksunternehmen stellen eigene Verpackungen her, für die sie dann eine Konformitätserklärung nach PPWR benötigen.


Ähnlich wie für einen Paletten Hersteller muss der Handel als Lieferant die Materialspezifikationen z.B. für Schnittholz bei seinem Lieferanten erfragen und dem Paletten Produzent oder Handwerker zur Verfügung stellen. Derjenige, der die Verpackung produziert, ist dann zuständig für das Erstellen der EU-Konformität, nicht aber der Handel.

 


Verpackungsmaterial, das der Holzhandel einkauft, sollte gem. PPWR bereits über eine EU-Konformität verfügen und entsprechend gekennzeichnet sein. Die Weitergabe in der Lieferkette ist nicht erforderlich, die Kennzeichnung des Verpackungsmaterials entsprechend schon. Da die PPWR in der Umsetzung einige Fragen aufwirft, ganz abgesehen von dem unverhältnismäßig hohen Aufwand, hat sich der GD Holz mit einem Schreiben an das zuständige Bundesumweltministerium gewandt. (gb)


Foto © „KI-generiert“

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