GD Holz unterstützt Forderung nach Überarbeitung der EU-Wiederherstellungsverordnung
Der GD Holz hat sich gemeinsam mit weiteren Verbänden der Holz- und Forstwirtschaft in einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz gewandt und eine grundlegende Überarbeitung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) gefordert.
Aus Sicht der Holz- und Forstwirtschaft ist das Ziel, geschädigte Ökosysteme wie z. B. Wälder wiederherzustellen, zwar grundsätzlich richtig. Kritisch zu sehen sind jedoch die geplante Ausgestaltung, die fehlende Finanzierung, Eingriffe in Eigentum und Bewirtschaftung sowie Zielkonflikte mit wirtschaftlicher Nutzung und Infrastrukturentwicklung. Allein für die Wiederherstellung des Waldes in Deutschland werden jährliche Kosten von rund 1,7 Milliarden Euro erwartet, ohne dass es bisher verifizierte Finanzierungszusagen der EU dafür gibt.
Auch drohen konkrete Zielkonflikte: Die aktuellen Vorgaben der WVO könnten sowohl die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums und die Entwicklung im urbanen Bereich beeinträchtigen. Besonders kritisch zu sehen sind dabei die vorgesehenen Eingriffe in Eigentum und Nutzung sowie die fehlende Ausrichtung an den dynamischen Herausforderungen des Klimawandels.
Der GD Holz appelliert im gemeinschaftlichen Schreiben daher an die Bundesregierung, die Umsetzung in der jetzigen Form auszusetzen und sich auf europäischer Ebene für eine praxistaugliche, finanzierbare und zukunftsorientierte Neuausrichtung der Verordnung einzusetzen.
Hintergrund: Die EU‑Wiederherstellungsverordnung (WVO) ist ein zentrales Umweltgesetz der Europäischen Union. Ziel ist es, geschädigte Ökosysteme – etwa Wälder, Moore, Gewässer und urbane Grünflächen – verbindlich wiederherzustellen und so Biodiversität sowie Klimaresilienz zu stärken.
Konkret verpflichtet die WVO die Mitgliedstaaten dazu, für verschiedene Lebensräume messbare Wiederherstellungsziele festzulegen und umzusetzen, z. B. durch mehr naturnahe Flächen, bessere Habitatqualität oder höhere Baum- und Grünanteile. (tl)

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