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11.11.2024rss_feed

Flammschutzmittel im Holzbau – Stellungnahme Holzbau Deutschland

Sichtbare Außenwandbekleidungen aus Holz werden immer häufiger nachgefragt und als Gestaltungselement verwendet. Aus brandschutztechnischen Gründen ist dies jedoch nicht immer möglich. Entsprechend den Landesbauordnungen (LBO) können je nach Gebäudeklasse (GK) spezielle Brandschutzanforderungen bestehen.


Fassaden aus Holz beliebt

Laut Fachberatung des Informationsdienst Holz werden sichtbare Außenwandbekleidungen aus Holz immer häufiger nachgefragt und als Gestaltungselement verwendet – seitens GD Holz kann dies bestätigt werden.

 

Aus brandschutztechnischen Gründen ist dies jedoch nicht immer möglich. Entsprechend den Landesbauordnungen (LBO) können je nach Gebäudeklasse (GK) spezielle Brandschutzanforderungen bestehen. In vielen LBOs und der Musterbauordnung (MBO) gilt: Oberflächen von Außenwänden und Außenwandbekleidungen müssen schwerentflammbar sein.

 

Ausgenommen sind Gebäude der GK 1–3, in denen Holzbekleidungen grundsätzlich möglich sind. In der Regel sind dies Ein- oder Zweifamilienhäuser mit einer Höhe von ≤7 m bis zur Oberkante des zweiten Geschosses. Die Fachregeln des Zimmererhandwerks für Außenwandbekleidungen aus Holz können in einer Höhe bis 10 m angewendet werden.


Schwierigkeiten ab Gebäudeklasse 4 und mehr

Bei Gebäuden der GK 4 und 5 oder Sonderbauten können Holzfassaden ausgeschrieben werden. Die Muster Holzbaurichtlinie (M-HolzBauRL) ermöglicht durch bauliche Maßnahmen den Einsatz von Holzbekleidungen. Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung von Flammschutzmitteln, um Holz schwerentflammbar zu machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Wirksamkeit der Flammschutzmittel durch Witterungseinflüsse meist schnell nachlässt und es zu frühzeitigen Wartungsintervallen kommt.

Im Anhang 4 der Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (MVV TB) heißt es, dass Feuerschutzmittel auf Untergründen, die Nässe oder UV-Strahlung ausgesetzt sind, nicht nachgewiesen sind. Weitere Prüfungen sind erforderlich, um die Dauerhaftigkeit sicherzustellen. Das Brandverhalten muss nach DIN 4102-1 sichergestellt werden. Einige Hersteller verweisen auf die DIN EN 16755, deren Verfahren jedoch in Deutschland nicht als geeignet anerkannt ist.

Schwerentflammbare Außenwandbekleidungen müssen die Anforderungen eines Fassadengroßbrandversuchs nach DIN 4102-20 erfüllen. Bei Gebäuden der GK 1–3 gibt es keine besonderen Anforderungen an die Außenwandbekleidung, solange sie mindestens normalentflammbar sind. Bei Gebäuden der GK 4–5 und Sonderbauten sind höhere Brandschutzanforderungen zu erfüllen.


Holzbekleidungen mit vermeintlich verbessertem Brandverhalten erfüllen nicht automatisch alle bauaufsichtlichen Anforderungen

Nach derzeitigem Stand ist Holzbau Deutschland (Quelle) kein Produkt bekannt, das im bewitterten Bereich den Anforderungen genügt. Bei Ausschreibungen sollte die Dauerhaftigkeit des Brandverhaltens überprüft werden. Holz mit Flammschutzmitteln muss später als Altholzkategorie IV entsorgt werden, was nur in speziellen Anlagen möglich ist und die Kreislauffähigkeit einschränkt.

 

Quelle: Informationsdienst Holz/ Holzbau Deutschland

(zel)


Foto: © Timpuls - Holzgebaeude - Zimmerbrand

Foto: © Timpuls - Holzgebaeude - Zimmerbrand


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