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21.07.2026rss_feed

Europäische Verpackungsverordnung PPWR – In der Pflicht sind Hersteller und Importeure

Die neue Europäische Verpackungsverordnung PPWR tritt am 12. August in Kraft und verpflichtet Hersteller/Erzeuger und Importeure, Qualität, Menge und Beschaffenheit der Verpackungen mittels eines technischen Datenblattes zu dokumentieren und gegenüber der EU für konform zu erklären. Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission gibt es ebenfalls nicht.


Was ist zu beachten? Jedes Unternehmen, das im Binnenmarkt erstmals Verpackungen auf den Markt bringt, also produziert oder importiert, muss ein technisches Datenblatt mit den wichtigsten Informationen zu dem Verpackungsmaterial ausfüllen und eine vorgefertigte EU-Konformitätserklärung ausfüllen. Diese Verfahren sind nicht für jede einzelne Verpackung durchzuführen, sondern können gruppenweise, also nach Material und Verpackungsprodukten, zusammengefasst werden, so die aktuelle Auslegung der Verordnung. Wichtig ist, dass die Verpackungen mit Anschrift des Herstellers/Erzeugers entsprechend gelabelt werden oder zumindest in einem Beipackzettel auf die EU-Konformität hingewiesen wird. Um die Anforderungen an das technische Datenblatt zu erfüllen, müssen sich Hersteller/Erzeuger und Importeure rechtzeitig bei ihrem Lieferanten informieren, welcher Art die Verpackungen sind. Die Dokumente sind eigenständig auszufüllen und zwecks eventueller Prüfung durch zuständige Behörden vorzuhalten. Eine Weitergabe in der Lieferkette ist nicht erforderlich.


Die GD Holz Service GmbH hat zu diesem Thema bereits mehrere Webinare durchgeführt. Ein weiteres Webinar wird am 09. September angeboten. Anmelden können Sie sich unter: Webinar: Neue Pflichten ab 2026 und steigende Kosten am 09. September 2026

 

Für Ihre Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Wir arbeiten in diesem Spezialthema mit der Unternehmensberatung JB Dienstleistungssysteme GmbH zusammen. (tg)


Foto © „KI-generiert“

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