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03.06.2026rss_feed

EUDR-Lieferantenanschreiben überarbeitet

Um den aktuellen Änderungen der EUDR zu entsprechen, haben wir unser Lieferantenanschreiben für Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern erneut angepasst.


Das Datum der Anwendbarkeit der EUDR wurde vom 30.12.2025 auf den 30.12.2026 korrigiert. Zudem wurden Hinweise zu Holz aus Ländern mit geringem Risiko der Entwaldung und des illegalen Holzeinschlags ergänzt.

 

Das Schreiben richtet sich ausschließlich an Exporteure aus Nicht-EU-Ländern und ist in acht Sprachen verfügbar. Bitte versenden Sie das Schreiben nicht an EU-Lieferanten. Diese müssen aufgrund der Änderungen der EUDR keine Informationen liefern, außer ggf. Referenznummern, falls es sich bei diesem Lieferanten um einen Importeur oder Waldbesitzer handelt.


Wir empfehlen, dass Sie parallel zu diesem Lieferantenanschreiben testweise Daten (insb. Geokoordinaten) bei Ihren nicht-EU-Lieferanten anfordern. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Lieferanten die für den Import notwendigen Daten ab 30.12.2026 zur Verfügung stellen können.

Das Lieferantenanschreiben finden Sie im Bürokratieguide unter der Überschrift EUTR und EUDR. Dort finden Sie auch unser Kundenanschreiben, mit dem Sie Ihre Kunden über die Vorgaben der EUDR informieren können.

Im nächsten Schritt werden wir auch unsere EUDR-FAQs an den aktuellen Stand anpassen. (fk)


Foto © Fotolia.com

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