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08.07.2026rss_feed

EUDR: Informationssystem wieder verfügbar

Importeure sowie große Unternehmen im Binnenmarkt müssen sich im Zuge der EUDR im Informationssystem der EU anmelden. Dieses ist nun wieder verfügbar.


Die EU-Kommission hat im Rahmen der EUDR das sogenannte Informationssystem (IS) eingerichtet. Dieses dient dazu, die für die EUDR erforderlichen Sorgfaltserklärungen abzugeben. Nachdem die EUDR Ende 2025 vereinfacht wurde, wurde das IS für mehrere Monate geschlossen, um Anpassungen vorzunehmen. Seit vergangener Woche ist das IS nun wieder zugänglich.

Alle Unternehmen, die aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen zur Erfüllung der EUDR ab dem 30.12.2026 ein Sorgfaltspflichtsystem anwenden und im Anschluss eine Sorgfaltserklärung abgeben. Dafür benötigen die Unternehmen einen Zugang zum IS. Der GD Holz empfiehlt allen Betroffenen, die bisher noch keinen Zugang zum IS haben, sich einen solchen jetzt anzulegen.

Aufgrund der Anpassung der EUDR müssen sich auch große Unternehmen (nicht-KMUs), die innerhalb der EU mit Holz handeln, im IS anmelden. Diese Unternehmen müssen keine Sorgfaltserklärungen abgeben, es ist ausreichend, wenn sie im Falle einer Behördenprüfung eine Anmeldung im IS nachweisen können. Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht selbst importieren, brauchen keinen Zugang zum IS.

Wer bisher noch nichts mit den Online-Portalen der EU zu tun hatte, muss sich im Vorfeld hier einen sog. EU Login anlegen. Dafür ist nach bisherigen Erkenntnissen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung über eine Smartphone-App verpflichtend nötig. Wer bereits mit Themen wie FLEGT oder Pflanzengesundheit zu tun hat, besitzt ggf. bereits einen EU Login.


Mit vorhandenem EU Login ist eine Anmeldung in der Produktivversion des IS hier möglich. Bei der ersten Anmeldung muss dafür ein entsprechendes Konto angelegt werden. Die BLE hat hierfür eine detaillierte Anleitung erstellt. Diese finden Sie hier.

Es gibt zudem eine Testversion des IS (sog. Acceptance-Server) in der die Funktionalitäten des IS unverbindlich getestet werden können. Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung nötig, es kann aber derselbe EU Login verwendet werden.

Die manuelle Handhabung des IS ist sehr umständlich. Die EU bietet aber eine API-Schnittstelle an, mit der die Abgabe der Sorgfaltserklärungen über den GD Holz EUDR-Assistant erfolgen kann. Hierfür ist eine einmalige Anmeldung im IS nötig. Im Anschluss muss der API-Zugang per Mail bei der EU-Kommission beantragt werden. Nutzer des EUDR-Assistant finden die entsprechende Anleitung hier. Sobald dann die API-Zugangsdaten zugeteilt wurden, können diese im EUDR-Assistant hinterlegt werden, ein manueller Zugriff auf das IS ist dann nicht mehr nötig.

Der GD Holz empfiehlt allen Importeuren die Nutzung des EUDR-Assistant. Wenn Sie dazu, zur EUDR allgemein oder zum IS im Speziellen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an eudr@gdholz.de

(fk)


Foto © EUDR

Foto © EUDR


Jürgen Schmidt
08.07.2026 15:39
Der Schwachsinn nimmt kein Ende die EU Beamten hören erst auf wenn Sie den letzten Kleinbetrieb vernichtet haben. Ach so, wir haben ja auch die neue Verpackungsverordnung.
Weiter so mit dem Bürokratieabbau. Die Quittung kommt mit den nächsten Wahlen. Leider!