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18.02.2026rss_feed

EUDR: GD Holz fordert weitere Vereinfachungen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde nach deutlicher Kritik aus Wirtschaft und Politik verschoben und vereinfacht. Der GD Holz hält die vorgesehenen Änderungen für unzureichend und setzt sich für deutliche Nachbesserungen ein.


Ende des vergangenen Jahres wurde die EUDR um ein weiteres Jahr verschoben, die Anwendung der Verordnung soll nun ab 30.12.2026 starten. Durch erheblichen Druck von Wirtschaftsverbänden konnte zudem erreicht werden, dass der Binnenmarkt weitgehend aus der EUDR ausgenommen wird. Es verbleiben aber noch einzelne Verpflichtungen für den Handel innerhalb der EU, die aus der Sicht des GD Holz völlig sinnlos sind. So müssen z. B. Referenznummern vom Importeur an den ersten Abnehmer weitergegeben und von diesem abgelegt werden. Zudem sollen sich große Firmen innerhalb der EU im EU-Informationssystem (Onlineportal zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen für die EUDR) registrieren, haben dort aber außer der Registrierung keinerlei weitere Verpflichtungen. Außerdem bleiben die umfangreichen Verpflichtungen für Importeure weiterhin bestehen, hier gibt es kaum Änderungen.


In der Ende 2025 verabschiedeten Änderungsverordnung wurde die EU-Kommission verpflichtet, bis Ende April 2026 weitere Vereinfachungen für die EUDR vorzuschlagen. Aus der Sicht des GD Holz gibt es hier enormes Potential, die Verordnung zu verschlanken. Gleichzeitig hat die EU-Kommission aber mehrfach bekräftigt, dass sie die EUDR nicht erneut öffnen will, sondern lediglich Klarstellungen über FAQ-Dokumente und Leitfäden bereitstellen will. Aus Sicht des GD Holz ist das ein klarer Widerspruch, durch FAQs können keine rechtssicheren Vereinfachungen der Verordnung erreicht werden. Stattdessen muss aus unserer Sicht der komplette Inhalt der EUDR überarbeitet und entschlackt werden.

Der GD Holz hat deshalb, zusammen mit seinem Dachverband ETTF, ein Papier mit 17 Forderungen zur Vereinfachung der EUDR verfasst und an die EU-Kommission verschickt.


Themen darin sind unter anderem der komplette Wegfall der Verpflichtungen im innereuropäischen Handel, die Anerkennung von Zertifizierungen als Risikominderungsmaßnahmen, Vereinfachungen bei den Anforderungen zur Geolokalisation sowie die EU-weit gleichmäßige Umsetzung der Verordnung (Level Playing Field). Einige Mitglieder im GD Holz haben uns hierfür wertvolle Hinweise geliefert, vielen Dank dafür!

Zusammen mit unseren europäischen Partnerverbänden werden wir nun genau verfolgen, ob die EU-Kommission vernünftige Vereinfachungsvorschläge für die EUDR bringt und somit ihrem in der Verordnung festgelegten Auftrag gerecht wird.

Unsere Pressemitteilung zum Thema finden Sie unter diesem Artikel. (fk)


Foto © EUDR

Foto © EUDR