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08.10.2025rss_feed

EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Digitale Unterstützung für KMUs

Die CSRD betrifft nur wenige Unternehmen im Holzhandel. Trotzdem sind viele Händler mit Anfragen ihrer Kunden und Geschäftspartner zu diesem Thema konfrontiert. Wir stellen Ihnen den aktuellen Stand sowie neue Unterstützungsangebote vor.


Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die seit Anfang 2023 in Kraft ist und Unternehmen zu einer umfassenderen Berichterstattung über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) verpflichtet. Bisher galt die Richtlinie für große Kapitalgesellschaften, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • 250 oder mehr Beschäftigte und
  • Jahresumsatz von über 50 Mio. €
  • Bilanzsumme von über 25 Mio. €

Aufgrund umfangreicher Rückmeldungen aus Mitgliedstaaten und Unternehmen hat die Europäische Kommission im November 2024 das sogenannte ESG-Omnibus-Vereinfachungspaket vorgestellt. Dieses Paket soll mehrere Nachhaltigkeitsvorschriften – darunter die CSRD, die EU-Taxonomie und die EU-Lieferkettenrichtlinie – vereinfachen und besser handhabbar machen.

Die wichtigsten Änderungen bei der CSRD:

Die Schwelle für die Berichtspflicht nach CSRD wird von 250 auf 1.000 Beschäftigte angehoben. Damit soll die Pflicht künftig nur noch für Unternehmen gelten, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 1.000 Mitarbeitende und
  • Jahresumsatz von über 50 Mio. € oder
  • Bilanzsumme über 25 Mio. €.

Für die Mitglieder des GD Holz bedeutet dies eine deutliche Entlastung – die meisten Unternehmen fallen künftig nicht mehr unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung.

Auch wenn die meisten Holzhandelsunternehmen nicht mehr direkt betroffen sind, werden Großkunden und Geschäftspartner (z. B. Banken) weiterhin Nachhaltigkeitsdaten abfragen, um ihre eigenen Berichtspflichten zu erfüllen. Um zu verhindern, dass große Unternehmen ihre Berichtspflichten auf kleinere Betriebe abwälzen, hat die EU-Kommission einen freiwilligen Berichtsstandard für KMU eingeführt: den VSME-Standard.


Der VSME-Standard (engl. Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt – dem technischen Beratungsgremium der Europäischen Kommission für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Am 30. Juli 2025 wurde der VSME-Standard von der Europäischen Kommission als Empfehlung angenommen. Der Standard bietet ein einfaches und verhältnismäßiges Rahmenwerk für nicht börsennotierte KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, um freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen für Großkunden bereitzustellen. Der Standard hilft KMU dabei, den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu verbessern, eigene ökologische und soziale Themen besser zu steuern und Ihr Engagement für Nachhaltigkeit sichtbar zu machen.

Am 6. Oktober 2025 gab es einen VSME-Stakeholder-Dialog von EFRAG, um die Empfehlung der Europäischen Kommission vorzustellen, digitale Lösungen zu präsentieren und Rückmeldungen aus der Praxis zu sammeln. Damit die Berichterstattung so einfach wie möglich ist, hat EFRAG digitale Hilfsmittel entwickelt:

  • VSME Digital Template – ein standardisiertes Excel-Formular zur Berichterstattung
  • XBRL-Taxonomie – ermöglicht maschinenlesbare Berichte
  • Digital-Report-to-XBRL-Konverter – wandelt Excel-Berichte in digitale Formate um

Diese Tools werden im Nachhinein in allen EU-Sprachen verfügbar sein, um sicherzustellen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht mit unterschiedlichen Anfragen überflutet werden, sondern eine einheitliche und vergleichbare Vorlage nutzen können. So sollen die Vergleichbarkeit und Anerkennung von Nachhaltigkeitsdaten verbessert und die Kosten für die Einhaltung von Berichtspflichten reduziert werden.

Vertreter von Genossenschaftsbanken und anderen Finanzinstitutionen unterstützen den Ansatz ausdrücklich, da ein harmonisiertes Berichtsformat die Arbeit erleichtert und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten fördert.

 


Der GD Holz wurde als Mitglied des KMU-Forums eingeladen, um die Interessen des deutschen Holzhandels in diesem Prozess zu vertreten. So wird sichergestellt, dass die besonderen Anforderungen und Rahmenbedingungen des Holzhandels in die weitere Ausgestaltung des VSME-Standards und der CSRD-Vereinfachungen einfließen. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist, bleibt es wichtig, Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen. Mit dem VSME-Standard steht Ihnen dafür ein einfaches, europaweit anerkanntes Instrument zur Verfügung, um Anfragen von Kunden effizient zu beantworten und sich als nachhaltiger, zukunftsorientierter Partner in der Lieferkette zu positionieren. Die neuen Vorlagen finden Sie hier:

www.efrag.org/en/vsme-digital-template-and-xbrl-taxonomy

(lk)



Foto © GD Holz

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