EU-Parlament spricht sich für Verschiebung und Vereinfachungen der EUDR aus
Am vergangenen Mittwoch, 26.11.2025, wurde im EU-Parlament über Änderungen der EUDR abgestimmt. Zur Abstimmung standen 134 Änderungsvorschläge aus unterschiedlichen Fraktionen.
Die wesentlichen Punkte des bereits zuvor (19.11.2025) im Rat abgestimmten Vorschlags wurden hier bestätigt. So fordert auch das Parlament eine Verschiebung des Anwendungsbeginns um ein Jahr sowie die Beschränkung der Weitergabepflicht von Referenznummern auf die Erstinverkehrbringer. Vom Parlament neu eingebracht wurde der Vorschlag, das Kapitel 49 der Kombinierten Nomenklatur (bedrucktes Papier) aus dem Anwendungsbereich der EUDR zu nehmen. Diese Position müsste aber erst noch vom Rat bestätigt werden. Es gab außerdem eine Vielzahl weiterer Anpassungen, diese sind für Importeure aber wenig relevant.
Zudem bestätigten sowohl Rat als auch Parlament, dass die EU-Kommission bis 30.04.2026 weitere Vereinfachungen für die EUDR vorschlagen soll. Der GD Holz wird sich hier intensiv einbringen, um auch für Importeure weitere Vereinfachungen zu erreichen.
Als Nächstes gibt es nun einen Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission. Dieser findet ab dem morgigen Donnerstag, 04.12.2025, statt. Der Rat und das Parlament sind sich weitgehend einig, aber es ist noch nicht sicher, ob es am Ende zu einem Kompromiss mit der EU-Kommission kommen wird oder nicht. Sollte sich die Kommission stur stellen, könnte sie die Änderungen blockieren und die EUDR würde wie geplant am 30.12.2025 in Kraft treten. Aufgrund der dann zu erwartenden IT-Probleme halten wir das aber für sehr unwahrscheinlich. Im Anschluss daran muss dann nochmals im Parlament und Rat über den Kompromissvorschlag abgestimmt werden. Diese Abstimmung gilt allerdings als Formsache und wird voraussichtlich kurz vor Weihnachten stattfinden.
Wenn die Änderungen im Trilog angenommen werden, bedeutet dies aus unserer Sicht folgende Konsequenzen für betroffene Unternehmen (ohne Gewähr!):
- Die EUDR muss erst ab dem 30.12.2026 angewandt werden. Für kleine Unternehmen gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 30.06.2027, aber nur für Produkte, die nicht von der EUTR betroffen waren (für die meisten Holzprodukte also irrelevant).
- Für Importeure ändert sich ansonsten inhaltlich nichts. Es ist weiterhin erforderlich, Koordinaten und Legalitätsnachweise zu sammeln, ein Sorgfaltspflichtsystem anzuwenden und eine Sorgfaltserklärung abzugeben. Sie erhalten daraufhin eine Referenznummer, die an den Zoll weitergegeben werden muss.
- Importeure und Waldbesitzer müssen weiterhin Referenznummern an ihre Kunden weitergeben. Die Kunden müssen diese Referenznummern aber nur dokumentieren und im Regelfall keine weiteren Prüfungen durchführen. Die Weitergabe von Referenznummern und sonstigen Daten für Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette entfällt.
- Alle anderen Unternehmen in der Lieferkette müssen keine Referenznummern mehr verwalten. Entsprechende Änderungen am Warenwirtschaftssystem oder externer Software sind also voraussichtlich nicht mehr erforderlich.
- Die Aufforderungen einiger Kunden zur Weitergabe von umfangreichen Datensätzen oder zur Anmeldung in Kundenportalen würden hinfällig. Für die Beantwortung solcher Anfragen kann weiterhin unser Kundenanschreiben verwendet werden. Sobald die Trilogverhandlungen abgeschlossen sind, werden wir eine aktualisierte Version des Kundenanschreibens zur Verfügung stellen.
(js)

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