EU-Mercosur Handelsabkommen
Kürzlich teilte die EU-Kommission mit, dass das Mercosur-Interimshandelsabkommen (iTA) ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden kann. Ab diesem Zeitpunkt gilt es zwischen der EU und allen Mercosur-Staaten, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU mitgeteilt haben. Mittlerweile ist dies bei allen vier Staaten der Fall – zuletzt Paraguay Ende April.
Anfang Januar unterzeichneten die EU und die Mercosur-Länder das EU-Mercosur-Abkommen, nachdem der Rat der EU die Unterzeichnung mit qualifizierter Mehrheit genehmigt hatte. Darauffolgend ist es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt worden, welches seinerseits für eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht durch den EuGH gestimmt hat.
Bereits Ende Februar und im Lichte der gegenwärtigen politischen Entwicklungen hatte Kommissionspräsidentin von der Leyen signalisiert, dass das EU-Mercosur-Abkommen vorläufig angewendet werden soll, sobald die im Vertrag dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (zum damaligen Zeitpunkt: Ratifizierung der Vertragsstaaten).
Die EU hat den Mercosur über ihr Instrument zur vorläufigen Anwendung des Interimsabkommens über den Handel zwischen der EU und dem Mercosur (iTA) im Anschluss unterrichtet und damit den letzten Verfahrensschritt vollzogen, indem sie gemäß dem Beschluss des Rates vom 9. Januar eine Verbalnote an Paraguay als Verwahrer der Mercosur-Verträge übermittelt hat. Die Kommission erklärt, dass das iTA ab dem 1. Mai 2026 vorläufig zwischen der EU und den Mercosur-Ländern gelten wird.
Die vorläufige Anwendung wird Zölle auf bestimmte Produkte vom ersten Tag an beseitigen und vorhersehbare Regeln für Handel und Investitionen schaffen, wobei die Kommission betont, dass sensible EU-Sektoren durch Schutzmaßnahmen abgesichert sind. Sie stellt das iTA zudem als Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Arbeitsrechte und Klima dar, die widerstandsfähigere Lieferketten unterstützt, einschließlich eines vorhersehbaren Flusses kritischer Rohstoffe. Kommissar Maroš Šefčovič erklärte, dieser Schritt unterstreiche die Glaubwürdigkeit der EU als Handelspartner und solle nun, während die verbleibenden demokratischen Verfahren fortgesetzt werden, das Abkommen in konkrete Chancen für Exporteure, Wachstum und Arbeitsplätze umsetzen.
Für konkrete Importe, beispielsweise im Bereich Sperrholz aus Brasilien, bedeutet das Abkommen eine sukzessive Reduktion des bestehenden Drittlandszollsatzes von 7%. Dieser wird über die nächsten sieben Jahre auf Null reduziert. Für bestimmte Warengruppen ergeben sich auch direkte Streichungen, diese müssten im Abkommen mit entsprechender Warentarifnummer gesucht werden. Derzeit besteht noch eine Restmenge des zollfreien Nadelsperrholzkontingents und überdies auch ein seit kurzem in Kraft getretener Anti-Dumping-Zollsatz in Höhe von 5,4% - diese behindern sich nicht gegenseitig und sind kumulativ.
Wenn also im Rahmen des Kontingents (mit 0%) importiert wird, werden AD-Zölle trotzdem erhoben. Nach Ablauf des Kontingents werden der reg. Drittlandszollsatz (7%) erhoben, ebenfalls zuzüglich ADZ. Sobald Mercosur Wirkung entfaltet und es zu einer Reduktion des Drittlandszollsatzes kommt, gilt dieser entsprechend und ADZ greifen weiterhin.
(nop)

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