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21.10.2026rss_feed

EmpCo-Richtlinie: Kann Holz ohne Zertifizierung als ‚nachhaltig‘ beworben werden?

Die EmpCo-Richtlinie regelt Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Dies hat auch Auswirkungen darauf, ob Holz weiterhin als nachhaltig beworben werden darf.


Die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (engl.: Empowering Consumers for the Green Transition, kurz EmpCo) ist seit dem 26. März 2024 in Kraft. Die Richtlinie richtet sich gegen irreführende Geschäftspraktiken. Das Ziel besteht darin, dass Unternehmen nur noch Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen verwenden, die klar, nachvollziehbar und belastbar sind. Begriffe wie nachhaltig, umweltfreundlich, klimafreundlich oder klimaneutral dürfen nur verwendet werden, wenn die dafür erforderliche anerkannte Umweltleistung nachgewiesen werden kann.

Der GD Holz hat deshalb einen praxisorientierten Leitfaden mit Beispielen für kritische bzw. zu allgemeine Aussagen sowie Vorschläge für Formulierungen, die den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im Holzhandel entsprechen, erstellt.


In den nun überarbeiteten Leitfaden wurde insbesondere die Frage aufgenommen, ob Holz ohne Zertifizierung als nachhaltig beworben werden kann. Der Begriff nachhaltig ist nach der EmpCo-Richtlinie besonders kritisch, da er neben ökologischen auch soziale Aspekte entlang der Lieferkette umfasst. Die Tatsache, dass Holz ein nachwachsender Rohstoff ist, Kohlenstoff speichert oder recycelbar ist, reicht deshalb nicht aus, um ein Holzprodukt pauschal als nachhaltig zu bewerben. Zertifiziertes Holz kann weiterhin als nachhaltig beworben werden. Voraussetzung ist, dass alle Regeln der Zertifizierungssysteme eingehalten werden und keine darüber hinausgehenden Aussagen getroffen werden.

 

Kann EUDR-konformes Holz als ‚nachhaltig‘ beworben werden?

Auch die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, etwa der EUDR, rechtfertigt es nicht, Holz pauschal als nachhaltig zu bewerben. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen dürfen gesetzlich vorgeschriebene Produkteigenschaften nach den EmpCo-Vorgaben nicht als besonderer Vorteil beworben werden. Zum anderen deckt die EUDR zwar bestimmte ökologische und soziale Anforderungen bei der Holzernte ab, nicht jedoch sämtliche Umwelt- und Sozialaspekte entlang der gesamten Lieferkette. Die EUDR-Konformität allein reicht daher nicht aus, um eine umfassende Nachhaltigkeitsaussage zu begründen.


Was können Unternehmen stattdessen kommunizieren?

Die aktualisierte Checkliste zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Unternehmen positive Eigenschaften ihrer Holzprodukte weiterhin sachlich und nachvollziehbar darstellen können. Dazu gehören etwa Angaben zum nachwachsenden Rohstoff Holz, zur Kohlenstoffbindung während der Nutzungsdauer oder zum Recyclingholzanteil eines Produkts.

Darüber hinaus wurden die Hinweise zur Verwendung von FSC®- und PEFC-Zertifizierungsaussagen aktualisiert. PEFC hat seine Markenrichtlinien 2026 angepasst, um sie mit den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie in Einklang zu bringen.

Die Checkliste enthält Formulierungsvorschläge entlang der gesetzlichen Anforderungen. Ob eine konkrete Werbeaussage zulässig ist, hängt weiterhin vom jeweiligen Produkt und der Gestaltung der Werbung ab.

Sie finden den aktualisierten Leitfaden (Version 002_2026) in unserem Bürokratie-Guide. Falls sie keinen Zugang zum Bürokratie-Guide haben oder Sie Rückfragen zur EmpCo-Richtlinie und zu ihrer Anwendung im Holzhandel haben, wenden Sie sich bitte an lk@gdholz.de (lk).


Foto © EmpCo

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