Die Europäische Union bekräftigt ihr Engagement gegenüber den Entwicklungsländern: Bevorzugter Zugang zur EU für weitere zehn Jahre
Mit der Unterzeichnung der neuen Allgemeinen Präferenzregelung (APS) am 17. Juni 2026 wird das wichtigste handelspolitische Entwicklungsinstrument der EU fortgeführt und modernisiert. Seit 1971 unterstützt das APS-Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch erleichterte Handelsbedingungen und bessere Exportchancen. Von dem Programm profitieren heute mehr als drei Milliarden Menschen in 65 Partnerstaaten, von denen sich mehr als die Hälfte in Afrika befindet.
Von den Handelspräferenzen profitieren zahlreiche Wirtschaftsbereiche – darunter die Textil-, Agrar- und zahlreiche Produkte des Holzhandels. Reduzierte oder entfallende Zölle erleichtern den Zugang in den EU-Binnenmarkt und stärken so die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort.
Der Reform gingen vier Jahre intensiver Verhandlungen voraus und die neue APS-Verordnung bringt mehrere wichtige Neuerungen:
- Mehr Flexibilität beim Zugang zum europäischen Markt
- Das Pariser Klimaabkommen wird Voraussetzung für Handelsvorteile
- Eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Überwachung des Systems
- Höhere Anforderungen bei Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten sowie Klima- und Umweltschutz
Mit diesen Anpassungen soll das APS seine Rolle als Instrument für nachhaltiges Wachstum, Armutsbekämpfung und eine faire Globalisierung weiter stärken.
Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und sichert das zentrale handelspolitische Entwicklungsinstrument der Europäischen Union für das kommende Jahrzehnt. (nop)

Seite drucken
Kommentare