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01.10.2025rss_feed

CITES: Zwei Holzarten zur Löschung von der Liste vorgeschlagen

Legaler und zwischenstaatlich dokumentierter Handel kann wesentlich zur Arterhaltung bedrohter Arten beitragen. CITES (Convention on International Trade in Endangered Species oder auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen) schafft dafür die Regeln. Nun wurden zwei auf den Listen stehende Holzarten zur Löschung vorgeschlagen.


CITES ist ein seit 1973 beschlossenes, völkerrechtlich bindendes Abkommen, das durch fast alle Staaten der Erde ratifiziert wurde. Es wird oft fälschlicherweise mit einem Handelsverbot gleichgesetzt, wenn Holzarten auf der Liste der geschützten Spezies auftauchen. Doch das greift zu kurz, denn durch CITES sollen gefährdete Arten geschützt und nicht deren Nutzung grundsätzlich verboten werden. Grundsätzlich enthält es drei Stufen:

  • In der ersten Stufe (Anhang I oder EU-Schutzstatus A) dürfen Arten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken international ausgetauscht werden. Kommerzieller Handel ist verboten und die Arten sind vom Aussterben bedroht.
  • Anhang II (EU-B) enthält Arten, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, aber durch starken internationalen Handel gefährdet werden könnten. Der Handel ist erlaubt, aber genehmigungspflichtig.
  • In Anhang III (EU-C) sind Arten enthalten, die in mindestens einem Land unter Schutz stehen, weil die dortigen Populationen gefährdet sind.

Die Vertragsstaaten kommen regelmäßig zu Konsultationen zusammen, um über die Einführung neuer oder die Löschung bereits gelisteter Arten zu beratschlagen. Beide Vorgänge müssen von Vertragsstaaten vorgeschlagen werden. Die nächste Conference of the Parties (CoP) findet in Samarkand Ende November bis Anfang Dezember statt, und hierzu wurden folgende für den Holzhandel wichtige Arten zur Löschung aus den CITES-Anhängen vorgeschlagen:

  • Afzelia (Afzelia bipindensis):
    Die Vorkommen aus Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Kongo, der Demokratische Republik Kongo, Äquatorialguinea und Gabun sollen aus Anhang II entfernt werden.
  • Padouk (Pterocarpus soyauxii):
    Die Vorkommen aus Angola, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Kongo, der Demokratischen Republik Kongo, Äquatorialguinea und Gabun wurden zur Löschung aus Anhang II vorgeschlagen.

Beide Vorschläge wurden von fast allen Ländern mit eigenem Vorkommen eingereicht, was die Erfolgsaussichten der Löschung verbessert. Die Vorschläge sind rechtzeitig eingegangen und wurden angenommen, was Voraussetzung für eine Abstimmung im Rahmen der COP ist.


Sollte es zu einer Löschung kommen, wäre das ein Positivbeispiel des Instruments CITES zum internationalen Artenschutz und die beiden überaus hochwertigen und dauerhaften tropischen Harthölzer könnten wieder frei gehandelt werden.
Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass der Handel mit in Anhang II gelisteten Holzarten weiterhin gestattet bliebe, dann aber den Auflagen der jeweiligen Naturschutzbehörden unterläge. (NOP)


Foto © PEFC

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