Bundeswehrmoderiniserung nicht ohne Mittelstand – GD Holz mahnt Pistorius
Die Nachricht, dass mittelständische Betriebe möglicherweise künftig benachteiligt werden, wenn es um die Berücksichtigung von Aufträgen durch die Bundeswehr geht, sorgte in einigen Unternehmen für Kopfschütteln. Der GD Holz nahm dies zum Anlass, um sich direkt an Bundesverteidigungsminister Pistorius zu wenden und auf eine mögliche Benachteiligung des Mittelstands im Rahmen der Neufassung des Bundeswehr Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) hinzuweisen, die im Februar 2026 in Kraft trat.
Nun erhielt der Verband Antwort vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). In seinem Antwortschreiben erläutert das Ministerium, dass die Bundeswehr ihre Beschaffungs- und Vergabeverfahren aufgrund der sicherheits- und geopolitischen Lage deutlich beschleunigen musste. Eine Kernmaßnahme sei deshalb u.a. die befristete Aussetzung der Pflicht zur losweisen Vergabe, um Bau- und Beschaffungsaufträge schneller, flexibler und rechtssicher vergeben zu können.
Zugleich betont das Ministerium, dass der Mittelstand weiterhin ausdrücklich zu berücksichtigen ist, etwa durch Teil- und Fachlose, Direktaufträge, Bietergemeinschaften, Unteraufträge sowie angehobene Wertgrenzen im Unterschwellenbereich, die den Zugang für KMU erleichtern sollen. Für den mittelständischen Holzhandel ergeben sich vor allem im Bundeswehr Hoch- und Infrastrukturbau neue Absatzpotenziale, da dieser Bereich als zentrales Investitionsfeld der kommenden Jahre hervorgehoben wird.
Auch wenn das Ministeriumsschreiben betont, dass mittelständische Interessen nicht ausgehebelt werden, führt die vom GD Holz kritisierte temporäre Aussetzung der Losvergabe faktisch zu größeren Ausschreibungseinheiten. Diese Kritik an dem Verfahren ist auf der Hardthöhe angekommen und das Ministerium betont, dass bei den weiteren Modernisierungsmaßnahmen die Holzhändler als Zulieferer für Holzprodukte, Baustoffe und Ausbauleistungen - vor allem mit Hinblick auf die steigenden Infrastrukturmaßnahmen - unerlässlich bleiben werden. Klar muss aber sein: In Anbetracht der geopolitischen Sicherheitslage ist die temporäre Änderung beim Losverfahren teilweise nachvollziehbar, aber dadurch dürfen unsere mittelständischen Betriebe nicht ins Hintertreffen geraten. (tl)

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