Bundesarbeitsministerium plant Tariftreuegesetz
Der Vorschlag der Arbeitsministerin sieht vor, dass für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand des Bundes künftig ab 50 TSD € Auftragswert tarifliche Standards gewährleistet werden müssen. Soweit sie nicht tarifgebunden sind, müssen die Auftragnehmer Nachweispflichten erfüllen wie Lohn und Arbeitszeiten, Sonderzahlungen und Urlaubsansprüche. Aus rechtlichen Gründen vermeidet der Gesetzesvorschlag die direkte Bindung an bestimmte Tarifverträge, sondern legt für einzelne Branchen per Rechtsverordnung Lohnhöhen, Sonderzahlungen etc. fest.
Gerade für mittelständische Unternehmen wird dies einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten, darüber hinaus müssen die Angaben behördlich geprüft werden.
Das geplante Gesetz soll nicht für Aufträge der Bundeswehr bis 2032 gelten.
Da sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag einem deutlichen Bürokratieabbau verschrieben hat, bleibt abzuwarten, in welcher Form der Gesetzesvorschlag der Arbeitsministerin das Kanzleramt und das Bundeskabinett passieren wird.
Aus Sicht der Auftragnehmer ist der Gesetzesentwurf allein deshalb problematisch, weil er indirekt einen Eingriff in die Tarifautonomie bedeutet. (gb)
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