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15.11.2023rss_feed

Aktueller Stand LKW-Kartellklage

Wir möchten Sie über die mündliche Verhandlung in der Sache CDC Trucks I informieren, die vor dem Bezirksgericht Amsterdam stattgefunden hat. Die Verhandlung betraf die Verfahren von CDC und von anderen Klägerinnen, welche das Gericht verbunden hat. Das Gericht hatte angekündigt, alle noch offenen Fragen zu behandeln, um dann eine Entscheidung über die Haftung der Beklagten dem Grunde nach treffen zu können. Zu den wichtigsten erörterten Themen gehörten die angebliche Überschneidung mit Verfahren in anderen Ländern, Verjährungsfristen, die gesamtschuldnerische Haftung, eine mögliche Aussetzung des Verfahrens aufgrund der Berufung von Scania und den Umfang der klägerischen Substantiierung, der für eine Verweisung des Verfahrens in die zweite Stufe erforderlich ist. Die Verhandlung verlief für CDC positiv, und wir erwarten, dass das Gericht im Q1/2024 eine Entscheidung über die Haftung treffen wird.


1. Angebliche Überschneidung mit Verfahren in anderen Ländern

Die Beklagten argumentieren, dass das Amsterdamer Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könne und dass es vielmehr ausgesetzt werden solle, weil eine Reihe von LKW, für die in Amsterdam Schadenersatz gefordert wird, angeblich bereits Gegenstand von Klagen in anderen Ländern seien (Rechtshängigkeit). CDC hat ausdrücklich alle notwendigen Schritte unternommen, um eine relevante Überschneidung auszuschließen, und sollte daher von dieser Diskussion nicht negativ betroffen sein.

Das Bezirksgericht hat bereits angedeutet, dass es sich bei einer angeblichen Überschneidung einiger Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN) nicht abhalten lassen wird, den Fall fortzuführen, und dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine Tatsachenfeststellung zu einzelnen LKW oder Schadenspositionen treffen wird.

 

2. Aussetzung des Verfahrens wegen der Berufung von Scania

Die Beklagten sowie Scania argumentieren, dass das zivilrechtliche Schadensersatzverfahren ausgesetzt werden sollte, da über die letzte Berufung von Scania gegen die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof noch nicht entschieden worden sei. Wir erwarten daher nicht, dass das Gericht das Verfahren gegen CDC wegen dieses Punktes aussetzten wird.

 

3. Gesamtschuldnerische Haftung und Verjährungsfristen

Angesichts der Tatsache, dass das europäische und niederländische Recht über die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten eindeutig ist, fiel es den Beklagten schwer, ein ernsthaftes Gegenargument vorzubringen. In Anbetracht der jüngsten EU-Rechtsprechung war dieser Standpunkt so gut wie unhaltbar geworden. Die Muttergesellschaften zogen Ihren Einwand noch vor der Verhandlung zurück, dass dieser Punkt nicht mehr diskutiert werden musste.


4. Erforderlicher Substantiierungsstandard

Der umfangreichste Teil der Verhandlung betraf die Substantiierung und das erforderliche Beweismaß für die Verweisung des Verfahrens in die zweite Stufe, in welcher der Schaden beziffert wird. Eine Schlüsselfrage war, ob die Kläger zum jetzigen Zeitpunkt bereits die FINs aller betroffenen LKW auflisten müssen oder nur einige wenige FINs für jeden Zendenten. Die Debatte war sehr detailliert, und selbst die Richter schienen unterschiedliche Standpunkte zu haben. Die Parteien werden die Entscheidung des Gerichts abwarten müssen, um an dieser Stelle Klarheit zu haben. Es wurde jedoch erneut deutlich, dass die Qualität, Quantität und strukturierte Präsentation der Beweise durch CDC die der anderen Kläger bei weitem übertrifft, so dass wir keine wesentlichen negativen Auswirkungen für die von CDC eingereichte Klage erwarten, selbst wenn das Gericht hier einen relativ strengen Maßstab anlegen würde.

 

5. Ausblick und nächste Schritte

Vor der Verhandlung hatte das Gericht bereits angekündigt, dass es im Q1/2024 eine Entscheidung über die Frage der Haftung der Beklagten im Grunde treffen wolle. CDC hat das Gericht aufgefordert, den angekündigten Zeitplan einzuhalten und zügig ein Urteil zu fällen. Aufgrund der ausgezeichneten Beweislage sowie der von CDC und ihrem Team hoch angesehener externer Ökonomen unter der Leitung von Professor Maarten Pieter Schinkel (Universität Amsterdam) geleisteten Arbeitsind wir gut für die kommende Qualifizierungsphase vorbereitet. Nach der Entscheidung des Gerichtsplant CDC, unverzüglich mit der Quantifizierung zu beginnen, um den Druck auf die Beklagten hochzuhalten. Wie in früheren Informationsschreiben angekündigt, gehen wir weiterhin davon aus, dass das Verfahren CDC Trucks I für das Gericht eine Blaupause für einen ebenfalls effizienten Fortgang des Verfahren CDC Trucks II sein wird. (hd)


Foto: © Istock.com

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