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15.10.2025rss_feed

Aktuelle Entwicklungen in den beiden Anti-Dumping-Verfahren

Im Verfahren AD717 zu Einfuhren von Laubsperrholz mit Ursprung in China befindet sich die Europäische Kommission in der finalen Phase. Nach der im Mai 2025 veröffentlichten Pre-Disclosure wurden die vorläufigen Zollsätze kräftig angehoben. Das Verfahren AD729 zu brasilianischem Nadelsperrholz ist in einem früheren Stadium, kürzlich wurden aber vorläufige Maßnahmen verhängt.


Aktuell bereitet die Kommission die endgültige Entscheidung über die definitiven Anti-Dumping-Maßnahmen zu chinesischem Laubsperrholz vor. Die zunächst vorgeschlagenen Sätze in Höhe von 25,1% und 62,4% wurden auf 43,2 und 86,8% angehoben, wobei der geringere Satz nur für den Hersteller Pizhou Jiangshan Wood Co. gilt. Zwar gelten die Sätze als gesetzt, bis zum Abschluss des Verfahrens sind allerdings noch Anpassungen möglich – dazu ist es wichtig, dem Team der Untersuchung neue Argumente oder Korrekturen der Berechnung aufzuzeigen. Die finale Entscheidung in diesem Verfahren ist auf den 06. Dezember festgelegt.


Das Risiko für eine rückwirkende Erhebung scheint indes gesunken zu sein, da die Kommission in ihrem General Disclosure Document keine überhöhten Einfuhren festgestellt und so das größte Argument für eine rückwirkende Erhebung entkräftet hat.

Zudem beobachtet die Kommission Aktivitäten, bei denen auf ein Laubsperrholz eine Nadeldeckschicht aufgebracht wird, was zu einem anderen und nicht vom Verfahren betroffenen HS-Code führt. AD-Zölle werden dadurch vorerst vermieden; allerdings ist es mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass die Komm aufgrund dieser Aktivitäten umgehend nach Abschluss der laufenden eine neue Untersuchung zur Umgehung von AD-Zöllen initiieren wird.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Pressemitteilung des GD Holz vom 14. Oktober 2025.

Das Verfahren AD729 zu softwood plywood aus Brasilien befindet sich dagegen noch in der Untersuchungsphase. Nach der Einleitung im März 2025 liefen bereits frühzeitig Verifizierungsbesuche bei brasilianischen Herstellern, um Angaben zu Kostenstrukturen und Exportpreisen zu überprüfen. Angaben zur Höhe der vorläufigen Zollsätze liegen seit Kurzem vor und belaufen sich auf 6,2% für alle außer einen brasilianischen Hersteller (0%). Diese Angaben sind allerdings noch nicht rechtsgültig, es handelt sich nur um die Vorankündigung der vorläufigen Zölle, die abschließende Kommunikation der vorl. Maßnahmen erfolgt um den 05. November.

 

 


Sowohl europäische Hersteller als auch brasilianische Exporteure beteiligen sich aktiv am Verfahren, wobei insbesondere die Frage der Kostentransparenz in Brasilien im Mittelpunkt steht und auch, ob für den heimischen Markt andere Produkte produziert und zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden als für Exportmärkte wie Europa.

Importeurs seitig muss die Frage beantwortet werden, wie sich AD-Zölle auf brasilianisches Nadelsperrholz in Zusammenhang mit dem zollfreien Nadelsperrholzkontingent (softwood plywood quotza) verhalten. Hierzu konnte der GD Holz in Zusammenarbeit mit der ETTF eine erste Klärung erzielen, die aber durch die Kommission noch bestätigt werden muss:

Das zollfreie Kontingent soll ungeachtet etwaiger ADZ neu in Kraft treten, da es Bestandteil geltender WTO-Regeln der EU ist. Innerhalb des Kontingents würden dann nur ADZ greifen, nach Verbrauch des Kontingents würden 7% (reg. Drittlands Zollsatz) zuzüglich der dann geltenden ADZ gelten; also nach derzeitigem Stand 7% + 6,2%.

Insgesamt zeigen beide Verfahren, dass die EU-Kommission ihre handelspolitischen Schutzinstrumente im Holzwerkstoffsektor derzeit konsequent einsetzt, was auch durch das Verfahren auf Importe von Mehrschichtparkett aus China demonstriert wurde. (nop)


Foto © Shutterstock.com

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