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17.03.2026rss_feed

Aktualisierte DGUV Regel 100 001 Grundsätze der Prävention – Relevante Neuerungen für den Holzhandel ab dem 1. Januar 2026

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention umfassend überarbeitet. Damit liegt ein modernisiertes und praxisorientiertes Regelwerk vor, das die bisherige Fassung von 2014 ablöst und die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Arbeitsschutzpflichten klarer, verständlicher und effizienter umzusetzen - ein Vorteil, der besonders den heterogenen Betriebsstrukturen im Holzhandel zugutekommt.


Für die Mitgliedsunternehmen des GD Holz ist diese Aktualisierung von hoher Bedeutung, da die Regel als Konkretisierung der DGUV-Vorschrift 1 weiterhin die Grundlage für Organisation, Verantwortung und Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes bildet. Die Neufassung erleichtert den Transfer in die tägliche Praxis - von Holzlagern über Verkaufsflächen bis hin zu Produktions- und Logistikbereichen.


Eine zentrale Änderung betrifft die Gefährdungsbeurteilung, die vollständig neu formuliert wurde. Die Regel schafft nun klarere und übersichtlichere Vorgaben zur systematischen Ermittlung und Bewertung von Risiken. Gerade im Holzhandel, wo typische Gefährdungen wie Lärm, Holzstaub, maschinelle Verarbeitung oder innerbetrieblicher Transport auftreten, unterstützt die neue Struktur die Betriebe dabei, Gefährdungen präziser zu dokumentieren und Maßnahmen nachvollziehbar abzuleiten.

Auch das Kapitel zur Unterweisung der Beschäftigten wurde grundlegend überarbeitet. Die DGUV stellt nun eindeutiger heraus, dass Unterweisungen stets praxisbezogen sein müssen und reine Selbstlernformate – etwa ausschließliches E‑Learning – nicht zulässig sind. Digitale Lernformen bleiben weiterhin möglich, jedoch nur ergänzend und immer mit Interaktion, Rückfragen und Verständnisprüfung. Für Betriebe im Holzhandel, die regelmäßig neue Mitarbeitende sowie Saisonkräfte einsetzen, schafft diese Klarstellung eine solide Grundlage für zeitgemäße Schulungskonzepte. Zudem wurde präzisiert, dass Unterweisende weisungsbefugt sein müssen, aber durch nicht weisungsbefugte Personen unterstützt werden können.

Ein weiterer Änderungsbereich betrifft die Pflichtenübertragung: Die neue DGUV-Regel stellt deutlicher heraus, dass sich Pflichten im Arbeitsschutz nicht nur aus schriftlichen Delegationen, sondern auch aus der Stellung im Unternehmen ergeben. Für viele Holzhändler bedeutet das, dass Funktionen wie Lagerleiter, Schichtführer oder Filialleitungen automatisch Verantwortung tragen – ein guter Anlass, die bestehenden Strukturen zu überprüfen und schriftlich abzusichern.


Darüber hinaus wurden die Kapitel zu Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe aktualisiert. Die neue Fassung ist klarer formuliert und berücksichtigt moderne Anforderungen an betriebliche Notfallorganisation, insbesondere in weitläufigen Lagerbereichen mit Flurförderzeugen und Maschinen. Auch die Vorgaben zur Ausstattung, Erreichbarkeit und Organisation der Ersten Hilfe wurden aktualisiert und sollten in allen holzhandelsrelevanten Bereichen überprüft werden. Ergänzend wurden an verschiedenen Stellen Hinweise zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ergänzt – ein Aspekt, der auch im Holzhandel bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze zunehmend an Bedeutung gewinnt.

 

Für die Mitgliedsbetriebe des GD Holz lassen sich aus der Neufassung insbesondere folgende Handlungsschwerpunkte ableiten:

  • Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren und branchentypische Risiken wie Maschinenbetrieb, Holzstaub, Lärm und innerbetriebliche Verkehrswege stärker berücksichtigen.
  • Unterweisungskonzepte überarbeiten, digitale Elemente gezielt ergänzen und den Praxisbezug stärken.
  • Verantwortlichkeiten klar definieren und Delegationsdokumente auf Aktualität prüfen.
  • Notfall- und Erste-Hilfe-Organisation anpassen, insbesondere in Lager- und Logistikbereichen.

Mit der aktualisierten DGUV-Regel 100‑001 erhalten Holzhändler eine modernisierte und praxisnahe Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie unterstützt dabei, die Sicherheit in allen Bereichen – von der Warenannahme über die Lagerlogistik bis zum Verkauf – weiter zu verbessern und gesetzliche Anforderungen effizient umzusetzen. (tl)


Foto © „KI-generiert“

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