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18.06.2025rss_feed

AD-Verfahren der EU zu Importen von Laubsperrholz aus China

Am 10. Juni ist die Ankündigung der vorläufigen Importzollsätze auf Laubsperrholzimporte aus China erfolgt, das Verfahren trägt die Abkürzung AD717 hardwood plywood. Die Maßnahmen entsprechen in ihrer Höhe jenen Sätzen aus der Vorankündigung, also 25,1% und 62,4%.


Die Kommission hat überwiegend die Argumente der Antragsgegner nicht gelten lassen und ist insofern auf dem Weg zur Verhängung endgültiger Maßnahmen im Dezember 2025 einen weiteren Schritt gegangen.

Konkret werden 25,1% für die Einfuhren von Pizhou Jiangshan Wood Co., Ltd und 62,4% für alle anderen Hersteller erhoben. Sie können das Dokument der Kommission über diesen Link aufrufen:

eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202501139


Es wurde erneut keine Entscheidung über die Einführung rückwirkender Maßnahmen für Einfuhren getroffen, die im Zeitraum zwischen dem 10. März - 10. Juni 2025 stattgefunden haben. Nach Auffassung des GD Holz ist dies der maximale Zeitraum (90 Tage), der potenziell von rückwirkenden Maßnahmen betroffen sein könnte, sofern diese Karte von der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt gezogen werden sollte.

Der GD Holz hat sich diese Auffassung (90 Tage maximale Rückwirkung) von einem Fachanwalt bestätigen lassen und holt derzeit noch eine zweite Meinung dazu ein. (Nop)


Foto © Fotolia.com

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